Promillegrenzen

Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen

3.7.2023, 16:00 Uhr
Alkoholkonsum und Autofahren sind strafbar, wenn der Alkoholtest einen Blutalkoholspiegel von 1,1% oder mehr ergibt.

© Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn Alkoholkonsum und Autofahren sind strafbar, wenn der Alkoholtest einen Blutalkoholspiegel von 1,1% oder mehr ergibt.

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Sind Sie schon einmal nach einem oder zwei Bier Auto gefahren? Oder nach einem Glas Wein? Dann haben Sie sich womöglich gefragt, was passiert, wenn Sie einen Unfall bauen. Klar ist: Alkohol am Steuer ist keine gute Idee.

Schon bei relativ geringen Werten können die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen abnehmen und die Sicht wird schlechter. Doch was heißt das genau, Fahren unter Alkoholeinfluss? Welche Strafen drohen bei welcher Promillezahl?

Das Straßenverkehrsgesetz regelt das sehr deutlich - aber auch sehr komplex. Rechtsanwalt Christian Janeczek ordnet sie für uns ein.

Grob gesagt: In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. Darunter bleibt eine Alkohol-Fahrt in der Regel straffrei.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Die Grenze von 0,5 Promille gilt nicht für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrerinnen und Fahrer unter 21. Für sie gilt am Steuer absolutes Alkoholverbot.
  • Auch unterhalb der 0,5-Promille-Grenze kann man bereits ab 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig gelten - zum Beispiel bei Ausfallerscheinungen oder wenn man alkoholbedingt einen Unfall verursacht hat.

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit. Die wird mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet. Wiederholungstäter verlieren den Führerschein meist dauerhaft.

Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat. Damit gibt es auch immer ein Strafverfahren. Hier drohen auch Haftstrafen.

Auch hier gilt: Die Werte sind nicht absolut. Auch unter 1,1 Promille kann es schon eine Straftat sein, etwa wenn alkoholbedingte Fahrfehler zu einem Unfall führen.

Christian Janeczek erklärt das so: Zwischen 0,3 und 1,0 Promille gibt es den Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit. "Ab 1,1 Promille steht fest, dass man nicht hätte fahren dürfen." Darunter kommt es auf die individuellen Aspekte an. "Da geht es dann eher um die Frage, ob ein Fahrfehler alkoholbedingt ist." War es ein alkoholbedingter Fahrfehler, dann handelt es sich auch um eine Straftat. "Der Promillewert spielt dabei eine wichtige Rolle."

Faustregel: Je näher man an den 1,1 Promille dran ist, desto eher gehen die Gerichte auch von einem alkoholbedingten Fahrfehler aus.

Zusammenfassung: Es gibt Promillegrenzen, aber ein fehlendes Zehntelpromill führt nicht automatisch zu einem Freispruch. Es kommt immer stark auf den Einzelfall an. Man sollte sich daher auf keinen Fall auf die Grenzwerte verlassen.

Entgegen anderslautender Mythen dürfen die Beifahrer im Auto so viel getrunken haben, wie sie wollen. "Der Beifahrer darf voll sein ohne Ende", sagt Christian Janeczek.

Das liegt auch daran, dass es "den Beifahrer" im juristischen Sinne gar nicht gibt. Jeder nicht fahrende Passagier im Auto ist ein Beifahrer - egal auf welchem Sitz. An den Menschen auf dem Sitz vorne rechts gibt es keine besonderen Abstinenz-Anforderungen.

Wer also nüchtern seine alkoholisierten Freunde heimfährt, hat zunächst mal nichts zu befürchten. Auch nicht, wenn die Truppe bei einer Verkehrskontrolle Unsinn erzählt.

Ab 0,5 Promille handelt es sich auf jeden Fall um eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht Folgendes:

1. Mal: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Fahranfänger bei Verstoß gegen die 0-Promille-Regel: 250 Euro, 1 Punkt, Probezeitverlängerung.

Hinzu kommen noch Auslagen und Bearbeitungsgebühren.

Fragt man den erfahrenen Dresdner Rechtsanwalt, sind diese Angaben allerdings etwas theoretisch. Das hat mehrere Gründe.

Erinnerung: Schon bei weniger als 0,5 Promille kann eine Straftat vorliegen - etwa bei Ausfallerscheinungen oder einem alkoholbedingten Unfall.

Hinzu kommt: Wer zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren zweimal alkoholisiert am Steuer erwischt wird, der wird meist zum Besuch bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert. Bei dieser Untersuchung - früher gerne mal Idiotentest genannt - kann man auch dann schon den Führerschein verlieren.

"Der Führerschein ist in den meisten Fällen nach dem zweiten Vorfall erstmal weg", sagt Christan Janeczek. Sein Rat, wenn das passiert: Sofort zum Anwalt gehen und auf die MPU vorbereiten.

Gut zu wissen: Die MPU wird von der Führerscheinstelle angeordnet und ist eine Verwaltungsmaßnahme als Konsequenz der Ordnungswidrigkeit. Die Teilnahme an der MPU ist nicht als Strafe gedacht, sondern soll die Fahreignung einer Person feststellen.

1,1 Promille und mehr: Was drohen hier für Strafen?

Begeben wir uns in den Bereich der Straftat. Hier ist die Grenze von 1,1 Promille ausschlaggebend - mehr oder weniger, wie wir gesehen haben. Dann wird es unangenehm und teuer:

  • Ersttäter kriegen laut Janeczek in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen - das ist etwa ein Netto-Monatsgehalt.
  • Der Führerschein ist mindestens ein halbes Jahr lang weg.
  • Außerdem gibt es 3 Punkte, die bei der Rückgabe des Führerscheins allerdings gelöscht werden.

Auch hier gilt: Es kann auch mehr sein - zum Beispiel, wenn man vorsätzlich betrunken gefahren ist. Also wenn man sich im Klaren ist, dass Autofahren im aktuellen Zustand eine schlechte Idee ist. Rechtsanwalt Janeczek bringt Beispiele aus der Praxis:

  • "Bei 2 Promille sind Sie eher im Bereich von einem Jahr Führerscheinentzug und 50 Tagessätzen", so der Jurist.
  • Zweittäter erhalten eine höhere Geldstrafe. "Es spielen die Umstände eine Rolle", sagt der Anwalt. Und: "Die Mindestsperrzeit für den Führerschein beträgt ein Jahr." Zweittäter bekommen außerdem immer auch die Verpflichtung zur MPU.
  • Dritttäter: "Der kann im Regelfall davon ausgehen, dass er nie wieder Auto fahren wird", sagt Christian Janeczek.

Ausnahme: Die Taten liegen viele Jahre auseinander.

Sind die Vorstrafen noch im Bundeszentralregister eingetragen, droht schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe. Die Führerscheinsperrfrist könnte auf Lebenszeit verhängt werden. Dann hilft auch kein Führerschein aus dem Ausland mehr.

Zunächst einmal: Krankenversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung müssen auch bei Trunkenheit am Steuer ihre Leistung erbringen, stellt Anwalt Janeczek klar. Soweit die gute Nachricht. Die Kfz-Versicherung wird aber natürlich versuchen, ihre Beteiligung so gering wie möglich zu halten. Sie wird erst einmal genau prüfen, wie viel Schuld der Fahrer oder die Fahrerin trägt.

Wichtigste Frage: Hätte ein Unfall verhindert werden können, wenn Fahrerin oder Fahrer nüchtern gewesen wären?

Weiteren Aufschluss geben die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft. Darin ist in der Regel eine Trunkenheitsklausel (§ 2b AKB (1)) enthalten. Sie besagt, dass die Versicherung fein raus ist, wenn Versicherte betrunken Auto fahren. Schlimmstenfalls ist bei einem Verstoß also der Versicherungsschutz weg. Das heißt jedoch nicht, dass die Kfz-Haftpflicht-Versicherung nicht für verursachte Schäden an Menschen und Material aufkommt.

Die Versicherten können im Trunkenheitsfall aber teilweise in Regress genommen werden. "Allerdings maximal bis 5000 Euro", sagt Janeczek. Bei Unfallflucht können weitere 5000 Euro anfallen.

Fazit: Die Kfz-Haftpflicht zahlt mit Einschränkungen.

Anders sieht es beim Kaskoschutz aus. Hier kann die Versicherung im Trunkenheitsfall die Zahlung komplett verweigern.

Die Folge: Eigene Schäden werden nicht ersetzt. Alle Kosten für Reparatur, Mietwagen oder Neuwagen müssen Sie selbst tragen - wenn Sie überhaupt anschließend noch Auto fahren dürfen. Hinzu kommen eventuell Bußgelder, Kosten für Rechtsbeistand und mehr.

Alkohol am Steuer kann im Falle eines Unfalls mit Personenschaden noch eine Auswirkung haben: Geht ein Trunkenheitsunfall vor Gericht, erhöhen sich zwar eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten nicht, nur weil der Verursacher betrunken war. Aber: Bei einem eventuell fälligen Schmerzensgeld kann der Alkohol schon für höhere Summen sorgen, erklärt der Verkehrsrechtler.

Bus, Bahn oder Taxi sind da die günstigere Lösung.