Ärger mit Fitnessstudio: Erlaubt Corona verlängerte Kündigungsfristen?

17.2.2021, 06:00 Uhr
Flatterband statt schwitzender Menschen: Auch für die Fitnessbranche ist die Corona-Zeit hart. Zumal die staatlichen Hilfen auf sich warten lassen. 

© Hauke-Christian Dittrich, dpa Flatterband statt schwitzender Menschen: Auch für die Fitnessbranche ist die Corona-Zeit hart. Zumal die staatlichen Hilfen auf sich warten lassen. 

Bei allem Verständnis für die schwierige Lage der Fitnessstudios – zu verschenken hat auch Claudia Maier (Name geändert) nichts. Und allmählich, sagt die 34-Jährige, sei sie auch sauer und ermüdet nach all dem Schriftverkehr mit ihrem Fitnessstudiobetreiber. Die junge Frau kann nachvollziehen, dass sich die Inhaber der derzeit abermals geschlossenen Studios in einer wirtschaftlich mindestens angespannten Situation befinden. Dennoch besteht sie darauf, dass ihr Anbieter, konkret das in Fürth ansässige Fit/One, sich an die eigenen Geschäftsbedingungen hält.


Doch das tut das Studio, zumindest laut Maier, nicht. Es geht um ein Problem, das laut Verbraucherzentrale derzeit viele umtreibt. Durch Kurzarbeit und Existenzsorgen muss so mancher Kunde sein Geld zusammenhalten, Ausgaben – wie etwa das Fitnessstudio – streichen. Hart für die Betreiber, die laut Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) bereits mehr als fünf Monate ohne echten Umsatz auskommen müssen – aber dennoch das Recht der Kunden. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sind die pandemiebedingten Schließungen nicht. Aber eine fristgerechte Beendigung des Vertrags muss auch in Zeiten von Corona möglich sein.

Das sagt Fit/One zu den Vorwürfen

Trainingsfreie Zeit verrechnen?

Ist sie aber nicht immer, wie der Fall von Maier zeigt. Eigentlich habe sie gar nicht kündigen wollen. Denn zunächst hatte das Studio auf Nachfrage versichert, dass die gezahlten Beiträge während der trainingsfreien Zeit als Beitragszahlungen für die Monate nach dem ersten Lockdown verwendet werden sollten. Doch das geschah nicht, laut Maier buchte das Studio weiter Monat für Monat den Mitgliedsbeitrag von 28 Euro ab. Als ihr dann mitgeteilt wurde, dass das zuviel gezahlte Geld auf das Armband, mit dem man etwa Getränke und Powerriegel im Studio erwerben kann, gutgeschrieben werde, beschloss die junge Frau zu kündigen. "Ich konsumiere sicher nicht für so viel Geld, außerdem ist das gegen jede Absprache", so Maier.


Im Juli teilte sie dem Betreiber Fit/One fristgerecht ihre Kündigung für Ende November mit. Diese Frist akzeptierte das Studio nicht – und bestätigte stattdessen erst für Ende Februar. Das ist eine Frist von sieben Monaten statt der im Vertrag verankerten drei. Als Maier daraufhin die Einzugsermächtigung widerruft, folgen Mahnungen.

Keiner am Telefon, Mails kommen ungelesen zurück


"Telefonisch erreiche ich niemanden, Mails, die mit Eingangsbestätigung verschickt werden, kommen mit dem Vermerk ,ungelesen gelöscht‘ zurück - das ist doch keine Art, wie man als Dienstleister mit Kunden umgeht", empört sich Maier. Auch andere Kunden sind erzürnt. Einer eigens gegründeten Facebook-Gruppe mit dem Titel "Geschädigte Mitglieder Fit/One bundesweit" gehören mittlerweile 1400 Mitglieder an.


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Während das in Waldbrunn ansässige Unternehmen, das in der Region Studios in Nürnberg und Fürth betreibt, telefonisch nicht zu erreichen ist und auch auf per Mail gestellte Fragen der Redaktion nicht antwortet, positioniert sich die Verbraucherzentrale klar: "Vertrag ist Vertrag – dieser alte Grundsatz gilt auch in Corona-Zeiten".

Unterstützung für Betreiber

Die Verbraucherschützer werden zunehmend mit Beschwerden von Studio-Kunden konfrontiert, auch hier kommt vielfach die Klage, dass fristgerecht eingereichte Kündigungen nicht entsprechend der vertraglich vereinbarten Frist, sondern oft erst für Monate später gewährt werden. "Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung", schreibt hierzu die Verbraucherzentrale. Die Corona-Zwangspause sei kein Grund, die ausgefallenen Zeiten ohne Rücksprache mit dem Kunden an das Ende der eigentlichen Laufzeit zu hängen. Es müsse dem Kunden freistehen, ob er dem zustimmt oder nicht.


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Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer Kündigungswilligen nicht nur darauf zu achten, dass dies fristgerecht geschieht; auch muss die Zustellung nachgewiesen werden können – etwa durch Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Außerdem solle man ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung gilt, die Zahlung einstellen beziehungsweise den Bankeinzug widerrufen und dies dem Betreiber in der Kündigung mitteilen. Sollte dieser dennoch weiter abbuchen, könne man das Geld über die eigene Bank zurückholen.

Unterstützung der Studios in schwerer Zeit


Sollten Studios aber eine kostenlose Verlängerung des Vertrags im Gegenzug für die Corona-Monate anbieten, könnten Verbraucher dies durchaus in Erwägung ziehen, so die Verbraucherschützer. So könne man den Betreibern, denen in Summe laut Angaben des DSSV ein "milliardenschwerer Branchenverlust" droht, in schwieriger Zeit helfen.
Für Maier ist das aufgrund ihrer Erfahrung keine Option. Nachdem sie mit Anwalt und Presse gedroht hatte, hat Fit/One ihrer Kündigung nun doch zugestimmt. "Ich hoffe, dass die Sache damit endlich erledigt ist."

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