"Kein systematischer Missbrauch"

Betrug bei Kurzarbeit: Behörden prüfen Tausende Verdachtsfälle

8.7.2021, 13:12 Uhr
Betrug bei Kurzarbeit liegt etwa dann vor, wenn Beschäftigte mehr arbeiten als gegenüber der BA gemeldet.

© Sina Schuldt, NN Betrug bei Kurzarbeit liegt etwa dann vor, wenn Beschäftigte mehr arbeiten als gegenüber der BA gemeldet.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) deutschlandweit 5799 Hinweisen auf den Missbrauch von Kurzarbeit nachgegangen. 307 der Fälle erhärteten sich und wurden deshalb an die Hauptzollämter abgegeben; 120 Fälle landeten bei den Staatsanwaltschaften, wie die BA-Regionaldirektion Bayern berichtet.

"Angesichts der Millionen Kurzarbeitsanzeigen, die wir bearbeitet haben, ist die Zahl der Verdachtsfälle sehr gering", sagt Ralf Holtzwart, Chef der BA-Regionaldirektion.

Sechs Millionen Menschen waren auf dem Höhepunkt der Pandemie im Frühjahr 2020 in Kurzarbeit - derzeit sind es noch etwa zwei Millionen. Die Betroffenen bekommen einen Teil ihres Gehalts aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Betrug liegt etwa dann vor, wenn Beschäftigte mehr arbeiten als gegenüber der BA gemeldet.

"In der Regel nicht mit Vorsatz, sondern aus Unwissenheit"

"Es gibt Anhaltspunkte, dass der ein oder andere falsch abgerechnet, falsche Angaben gemacht hat, aber das ist nicht flächendeckend zu beobachten", sagt Holtzwart. Die meisten Fehler, die gemacht wurden, seien "in der Regel nicht mit Vorsatz, sondern aus Unwissenheit" geschehen. "Es gibt deshalb keinen Grund, die Unternehmen in Bayern und Deutschland unter Generalverdacht zu stellen. Wir sehen keinen systematischen Missbrauch."

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