Neue Regeln im Büro

Homeoffice-Pflicht endet: Das gilt für Arbeitnehmer

24.6.2021, 11:56 Uhr
Die Regelungen zum Homeoffice sollen bald gelockert werden. 

© imago images/photothek, NNZ Die Regelungen zum Homeoffice sollen bald gelockert werden. 

Welchen Effekt das Auslaufen der Homeoffice-Pflicht für die Arbeitnehmer hat, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Chefs können eine Verlängerung des Homeoffice ermöglichen, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es ab dem 1. Juli aber nicht mehr. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr Ende Juni aus.

Dafür gilt bis zum 10. September die angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung mit einigen Lockerungen, die im Sommer den Alltag in den deutschen Büros prägen wird. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber "durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten" sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, "die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren". Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings.


Homeoffice macht krank? Jetzt müssen Arbeitgeber nachbessern


"Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen", fügte er hinzu.

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