Kurzarbeit wegen Corona: Betroffenen droht jetzt eine böse Überraschung
11.3.2021, 14:23 Uhr"Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin. Hintergrund sind drohende Steuernachforderungen für die Betroffenen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.
DGB: "Die Koalition muss jetzt endlich handeln"
Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld-Bezieher wegen dessen Steuerfreiheit unter Umständen zunächst weniger Einnahmen versteuert haben, das Kurzarbeitergeld letztlich aber den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten wieder erhöht.
Erstattung oder Nachzahlung? Diese Folgen hat Kurzarbeit für Ihre Steuer
Körzell sagte: "Die Koalition muss jetzt endlich handeln, um weitere Härten für die Beschäftigten in Kurzarbeit zu verhindern." Der DGB fordere schon seit vielen Monaten, den Progressionsvorbehalt auszusetzen.
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Gerade für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, die keine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber bekommen, drohen laut DGB untragbare Mehrbelastungen. Das gelte beispielsweise für Teile der Gastronomie, für den Einzelhandel, die Hotellerie aber auch andere eher mittelständisch geprägte Branchen.