Längere Antragsfristen für Corona-Hilfen des Bundes

14.1.2021, 18:07 Uhr
Unternehmen haben nun mehr Zeit, die Corona-Hilfen des Bundes für November und Dezember zu beantragen.

© Robert Michael, dpa Unternehmen haben nun mehr Zeit, die Corona-Hilfen des Bundes für November und Dezember zu beantragen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März.

Überbrückungshilfe II: Zeit bis Quartalsende

Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.

Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 - anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen.


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Mit den Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.

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