Längere Antragsfristen für Corona-Hilfen des Bundes
14.1.2021, 18:07 UhrWie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März.
Überbrückungshilfe II: Zeit bis Quartalsende
Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.
Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 - anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen.
Neue Initiative: #ZeroCovid will radikalen Lockdown
Mit den Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.
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