Pleite

Großer Online-Shop meldet Insolvenz an: Das müssen Kunden jetzt wissen

Greta Nagel

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30.1.2024, 09:12 Uhr
Im Dezember hat das Online-Fashionoutlet "Dress-for-less" Insolvenz angemeldet.

© IMAGO/Addictive Stock/Hodei Unzueta Im Dezember hat das Online-Fashionoutlet "Dress-for-less" Insolvenz angemeldet.

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, kann das auch Auswirkungen für die Kunden haben. Ein aktuelles Beispiel ist der Online-Shop "dress-for-less", der am 22. Dezember 2023 Insolvenz angemeldet hatte.

Auf das gesetzliche Widerrufsrecht hat eine Insolvenz laut der Verbraucherzentrale Sachsen grundsätzlich keinen Einfluss. Das bedeutet, Kunden können innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem sie die Ware erhalten haben, den Kauf widerrufen, also die gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

Die Retouren werden laut "dress-for-less" angenommen, bearbeitet und Gutschriften für die Zahlungsdienstleister, wie zum Beispiel Paypal oder Klarna, erstellt. Der Widerruf ist laut der Verbraucherzentrale auch direkt nach dem Kauf möglich, noch bevor die Ware geliefert wurde. Dafür müssen sich die Kunden an den Anbieter wenden.

Haben Kunden ihren Einkauf bereits bezahlt, nachdem ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, müssen sie den Anspruch nicht mehr bei der Insolvenztabelle melden, so die Verbraucherschützer. Der Kunde sei dann aus der Insolvenzmasse zu bedienen, soweit noch Geld da ist.

Hat der Verbraucher die Ware vor dem 22. Dezember bestellt, seinen Vertrag dann widerrufen und die Ware zurückgeschickt, dann bekommt er kein Geld zurück, so "Dress-for-less".

Wenn eine Firma pleitegeht und die bezahlte Ware nicht geliefert wurde, entscheidet der Insolvenzverwalter, den das zuständige Amtsgericht bestimmt, über die weitere Vorgehensweise. Ist eine Lieferung nicht mehr möglich, müssen Verbraucher ihre Forderungen bei ihm anmelden.

Allerdings kann ein Insolvenzverfahren sehr lange dauern. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, sein Geld zurückzuerhalten, variiert von Fall zu Fall. Das ist unter anderem davon abhängig, wie groß die Gruppe der Gläubiger ist und wie hoch die Insolvenzquote. Oft erhalten Kunden nur einen Bruchteil des Betrags zurück, so die Verbraucherzentrale.

Beim Fall "Dress-for-less" zählt das Bestelldatum

Im Fall des Unternehmens "Dress-for-less" müssen diejenigen ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden, die ihre Ware vor dem 22. Dezember 2023 bestellt, bezahlt, ihren Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeschickt haben. Das ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, das voraussichtlich am 1. März eröffnet wird, so "Dress-for-less".

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