Ärger um gezahlte Beiträge
Unzufriedene Kunden: Glätten sich jetzt die Wogen bei Fit/One?
14.7.2021, 05:55 UhrIn einem Videogespräch sagt Geschäftsführer Moritz Mühleck, dass er den Ärger der Kunden ernst nehme. „Wir haben uns in die Diskussion in den sozialen Medien eingeschaltet und die Mitglieder aufgefordert, uns eine private Nachricht zu schreiben, damit wir uns direkt kümmern können“, so Mühleck. Lediglich eine Handvoll Mitglieder sei dem Aufruf gefolgt.
Dass nach dem Lockdown im Winter viele Mitglieder noch immer auf Rückmeldung ihres Studios warten und die Unzufriedenheit deshalb wächst, sei verständlich, sagt Mühleck und bittet um etwas Geduld. Erst jetzt seien die staatlichen Corona-Hilfen an die Fitnessstudio-Kette ausgezahlt worden. Um die Kundenanfragen in Zukunft schneller betreuen zu können, seien weitere Mitarbeiter in der Verwaltung eingestellt worden. Außerdem sei eine Notfallnummer eingerichtet worden. Man sei derzeit auf dem Weg, allen unzufriedenen Kunden ein Angebot zu unterbreiten - und wenn gewünscht, diese auch aus dem Vertrag zu lassen, sagt Mühleck.
Maßnahmen, die für einige zu spät kommen. Auf Facebook gibt es eine Gruppe, der unzufriedene Fit/One-Kunden angehören. Einer von ihnen berichtet am Telefon, dass das Studio ohne Erlaubnis während der Schließung Beiträge abbuchen wollte. Weil seine Bank ein Auge auf den Zahlungseingang und Ausgang seines Kontos hatte und eingeschritten sei, als das Studio abbuchen wollte, sei für ihn kein weiterer Schaden entstanden, erzählt er. Auf sich beruhen lassen will er das Ganze nicht. Er leitete rechtliche Schritte ein. Denn es sei strafbar, trotz SEPA-Sperre Geld abzubuchen, sagt er. Gekündigt habe er bereits.
Kündigung: Fitnessstudio Fit/One gelobt Besserung
Nach dem ersten Lockdown zog der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor Gericht, weil die Experten dort der Meinung waren, dass eine Vertragsverlängerung ohne Zustimmung nicht rechtens sei. Das sah das Landgericht Würzburg anders. Die Verbraucherzentrale unterlag. In seiner Begründung gab das Gericht an, dass die Covid 19-Pandemie die ganze Gesellschaft treffe und massive Auswirkungen auf die Durchführung vieler Verträge habe und ein solidarisches Handeln erforderlich sei.
Dennoch hatte die Verhandlung Signalwirkung. Immer mehr Kunden drohten mit dem Anwalt, sollten sie nicht aus ihrem Vertrag herauskommen oder ihre Beiträge trotz Schließung weiter abgebucht werden. Das Amtsgericht Hamburg bestätigte vor kurzem, dass Mitglieder keine Beiträge zahlen müssen, wenn ihr Fitnessstudio wegen behördlich angeordneter Auflagen geschlossen ist. Geklagt hatte ein Hamburger, der wegen des Lockdowns seine Beiträge nicht zahlen wollte. Der Studiobetreiber war mit einem Inkassounternehmen gegen das Mitglied vorgegangen – unrechtmäßig.
Gutscheingesetz greift
Anders ist es mit Beiträgen, die bereits bezahlt wurden. Hier greift das Gutscheingesetz. Das Studio muss die Beiträge nicht sofort zurückzahlen, sondern kann Wertgutscheine ausstellen. Das hat auch Fit/One gemacht. Auch das hat nicht jedem gefallen. Viele wollten lieber das Geld ausbezahlt bekommen. „Gestern hat sich Fit/one gemeldet und die Rücküberweisung angekündigt, welche heute auf dem Konto einging“, schreibt ein Mitglied auf Facebook. „Ich hoffe, dass ihr auch bald ein positives Ende findet.“
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