Neue Corona-Regeln

Zugangs- und Kontaktregelungen: Das gilt bis Anfang April 2022 in Erlangen

21.3.2022, 18:15 Uhr
Weiterhin Standard in Bayern: Die FFP2-Maske.

© Patrick Pleul, dpa Weiterhin Standard in Bayern: Die FFP2-Maske.

Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang erhalten. Es gilt also bis 2. April weiterhin z.B. 2G plus in Diskotheken, 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich.

Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucherinnen und Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.

Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Feiern wieder erlaubt

Dagegen entfallen ab sofort die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Bürgermeister Jörg Volleth mahnt angesichts der hohen Infektionszahlen zu Umsicht und Eigenverantwortung: „An vielen Stellen gibt es wieder mehr Freiheiten. Dennoch bleibt es wichtig, vorsichtig zu bleiben. Die Impfung bleibt unverzichtbar, um sich vor schweren Verläufen zu schützen.“

Weitere Infos auf der Stadthomepage www.erlangen.de/corona.

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