Psychische Probleme

Mutmaßliche Vergewaltigung in Gunzenhausen: Alles wohl nie passiert

Isabel-Marie Köppel

Lokalredaktion Gunzenhausen

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31.3.2022, 15:53 Uhr
Mutmaßliche Vergewaltigung in Gunzenhausen: Alles wohl nie passiert

© Isabel-Marie Köppel

Die Frau gab damals an, von mehreren Männern entführt und in einer Wohnung schwer sexuell missbraucht worden zu sein. Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei in Ansbach ergaben nun, dass der Vorfall so nicht stattgefunden haben kann, informiert die Polizei.

Nachdem die Frau, die um die 40 Jahre alt ist, Anzeige erstattet hatte, liefen bei der Kriminalpolizei Ansbach umfangreiche Ermittlungen an, die bis dato andauern, heißt es in der Pressemitteilung dazu. Die Beamten führten zahlreiche Vernehmungen und Befragungen durch. Sowohl die mutmaßlich Geschädigte als auch Personen ihres persönlichen Umfelds wurden vernommen. Zudem befragten Beamte laut der Mitteilung mögliche Zeuginnen und Zeugen im Bereich der Tatörtlichkeit. Die Frau gab damals an, in der Bismarck- oder Sichlingerstraße in ein Auto gezogen worden zu sein.

Da die angeblich Geschädigte angegeben hatte, die Tatwohnung befinde sich in der Nähe einer Tankstelle, fuhren die Beamten in Begleitung der Frau sämtliche in Frage kommende Örtlichkeiten an, um die Wohnung identifizieren zu können. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, teilt das Polizeipräsidium Mittelfranken am Donnerstag mit.

Keinerlei Spuren an der Frau

Auch Spuren, die auf eine kürzlich begangene Vergewaltigung hindeuten, konnten während einer rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau nicht gefunden werden.

"Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen bleibt festzustellen, dass der Vorfall, wie er durch das mutmaßliche Opfer geschildert wurde, so nicht stattgefunden haben kann", lautet somit das Fazit der Beamten. Des Weiteren sei davon auszugehen, dass die Männer, die die Frau entführt und vergewaltigt haben sollen, nicht existieren.

Das Motiv, warum die Frau Anzeige erstattet hat, dürfte laut Polizei in ihrer psychischen Verfassung zu suchen sein. Deshalb werde auch nicht wegen des Vortäuschens einer Straftat seitens der Kriminalpolizei ermittelt. "Dies würde erfordern, dass bewusst falsch ausgesagt wird. In vorliegendem Fall kann dies so nicht unterstellt werden", lautet die Erklärung hierzu.


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