Arbeitsrecht

Abmahnung: Nur ein Hinweis oder die versteckte Kündigung?

22.10.2021, 16:59 Uhr
Die Gründe für eine Abmahnung am Arbeitsplatz können vielfältig sein. 

© Monique Wüstenhagen, dpa-tmn Die Gründe für eine Abmahnung am Arbeitsplatz können vielfältig sein. 

Die Abmahnung ist ein klares Warnsignal von Seiten des Arbeitgebers. Es soll klar signalisiert werden: Der Arbeitnehmer hat eine Grenze überschritten. Die Abmahnung hat verschiedene Funktionen. Zum einen kann der Arbeitgeber so einen Pflichtverstoß festhalten. Zwar kann ein Mitarbeiter auch mündlich verwarnt werden, meistens geschieht dies jedoch schriftlich, um auch später nachweisen zu können was passiert ist. Mit einer Abmahnung soll der Arbeitnehmer drauf hingewiesen werden, dass er gegen seine Pflichten verstoßen hat. Wer eine Abmahnung erhält, wird auch gleichzeitig gewarnt, dass bei weiterem Regelverstoß eine Kündigung folgen kann.

Die Gründe für eine Abmahnung sind vielfältig. Unerlaubter Alkoholkonsum, Beleidigungen gegenüber Kollegen oder Kunden, absichtliche Beschädigung, Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen oder das Vortäuschen einer Krankheit sowie Mobbing oder Sexuelle Belästigung nennt die Haufe-Gruppe beispielsweise als Gründe für eine Abmahnung.

Erhalten Sie eine Abmahnung, müssen in dieser mehrere Informationen enthalten sein. Der Arbeitgeber muss den konkreten Regelverstoß benennen und aufzeigen, an welcher Stelle im Arbeitsvertrag zuvor etwas anderes vereinbart wurde. Dem Schreiben können Sie in der Regel auch entnehmen, wie Sie sich zukünftig zu verhalten haben und ihr Arbeitgeber klärt Sie über die Konsequenzen auf, die Sie bei einem weiteren Regelverstoß zu befürchten haben.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten deren Ursache Sie sich nicht erklären können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Sie können ihren Arbeitgeber auffordern die Abmahnung zu entfernen oder eine Gegenvorstellung zur Personalakte reichen. Es besteht auch die Möglichkeit sich beim Betriebsrat zu beschweren und Hilfe zu suchen, wie Haufe erklärt. Zuletzt bleibt die Möglichkeit einer Klage auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Auf die Frage wie viele Abmahnungen es bis zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht, gibt es keine klare Antwort. Es kommt immer ganz individuell auf die Umstände und das jeweilige Vergehen an, wie arbeitsrechte.de erklärt. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen einer Kündigung keine Abmahnung vorausgehen muss. Eine Abmahnung ist dann überflüssig, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten in Zukunft nicht ändern wird. Das gleiche gilt auch, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart erschüttert ist, dass es durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.

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