Augsburg: Gericht kippt Feuerwerksverbot auf Privatgrundstücken

22.12.2020, 18:42 Uhr

Das Böllerverbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden, teilte das Augsburger Verwaltungsgericht am Dienstagabend mit (Az.: Au 9 S 20.2731). Die Stadt kann gegen die Entscheidung nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anrufen.

Neben Augsburg hatte auch Nürnberg für das bevorstehende Silvesterfest ein vollständiges Feuerwerksverbot auch für private Grundstücke beschlossen. Beide Städte verweisen auf die Verletzungsgefahr und die Überlastung der Kliniken durch die Corona-Infektionen. In München ist zudem im Stadtzentrum die Benutzung von klassischen Böllern grundsätzlich verboten.


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Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass zum Jahreswechsel einerseits kein Feuerwerk verkauft werden darf. Andererseits ist das Abbrennen an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, untersagt. Zudem gilt auch an Silvester ab 21.00 Uhr eine verschärfte Ausgangsbeschränkung. Im privaten Garten oder auf dem Balkon ist hingegen Feuerwerk gestattet.

In Augsburg hatte ein Bürger geklagt, der sich bereits im Sommer Feuerwerk gekauft hatte. Die Richter befanden, dass es zwar ein berechtigtes Ziel sei, das stark belastete Gesundheitssystem vor zusätzlichen Böllerunfällen zu bewahren. Dies seien aber keine Gesichtspunkte, die für Maßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Rolle spielten.


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Außerdem sei es auf Grund der strengen sonstigen Regelungen fraglich, ob die konkrete Gefahr des Zusammenbruchs der Gesundheitsversorgung aufgrund von zusätzlichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper tatsächlich bestehe, betonte das Gericht.

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