Maskenpflicht:

Abgewiesen: AfD scheitert erneut mit Antrag gegen Maskenpflicht

7.5.2021, 11:49 Uhr

"Teilweise sei der Antrag unzulässig", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Im Übrigen würden die beanstandeten Maßnahmen "jedenfalls nicht offenkundig" organschaftliche Rechte der betroffenen Antragsteller verletzen. Neben der AfD-Fraktion selbst sind ihre Vorsitzende Katrin Ebner-Steiner, der Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier und die beiden Abgeordneten Franz Bergmüller sowie Markus Bayerbach Antragssteller.


Kommentar: Die AfD provozierte den "Verdachtsfall"


Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in ihrer Linie bestätigt: "Die eindeutige Abweisung des Eilantrags der AfD macht deutlich, dass auch die erweiterten Schutz- und Hygienemaßnahmen im Bayerischen Landtag die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten keineswegs beeinträchtigen", sagte sie auf Anfrage der dpa. Die Maskenpflicht auch am Platz sei legitim – und genauso der Zutritt zu Sitzungen ohne Maske nur für negativ Getestete. "Abgeordnete schützen damit sich und andere, die Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags bleibt auch in der Pandemie gewährleistet."

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 14. September 2020 in einem Verfahren (Vf. 70-IVa-20) einen Eilantrag der AfD-Fraktion abgelehnt. In dem Fall ging es um die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Maximilianeum sowie zum Mindestabstandsgebot und zur maximalen Belegungskapazität der Sitzungssäle. Auch in diesem Verfahren steht aber das Hauptverfahren noch aus. Aigner betonte, sie sehe den Hauptverfahren optimistisch entgegen.

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