Verfassungsgericht urteilt wenig überraschend

Die Rundfunkgebühr darf politisch nicht beeinflusst werden

5.8.2021, 13:06 Uhr
Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nun vorläufig um 86 Cent pro Monat erhöht.

© Fernando Gutierrez-Juarez, dpa Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nun vorläufig um 86 Cent pro Monat erhöht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf, kommt nicht überraschend: Karlsruhe stand bisher stets auf der Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das verstärkt freilich den Argwohn, den manche beim Blick auf die Berichterstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben.

Dass aus diesem Thema Ende 2020 allerdings ein Politikum gemacht wurde, als Sachsen-Anhalt aufgrund eines Koalitionsstreits im eigenen Landtag die Erhöhung blockiert hatte, ist ein Unding: Nicht umsonst entscheidet über den Finanzierungsbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender eine unabhängige Kommission.

Um dem Auftrag nachzukommen, braucht es Geld

Das Einmischen der Politik verletzt die Rundfunkfreiheit, die im Grundgesetz garantiert wird. Aus dieser wird die staatliche Verpflichtung abgeleitet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren, damit dieser seinem Auftrag nachkommt. Und der, so das Verfassungsgericht, wächst vor allem in Zeiten eines vermehrten komplexen Informationsaufkommens und von einseitigen Darstellungen sowie Fake News.

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind dazu angehalten, die Wirklichkeit durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten unverzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Ein Blick in die USA zeigt, was ein Fehlen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk bewirken kann: Die Medien sind sehr stark politisiert und werden von hohen Einschaltquoten getrieben, dass journalistischen Maßstäbe und die Entscheidungsgrundlagen komplett ignoriert werden.

Fake-News in den USA

Es geht um Meinungen statt Fakten, weil vor allem in den 24-Stunden-Nachrichtenkanälen das Geld und die Zeit fehlen, Beiträge seriös und faktisch zu recherchieren. Was im schlimmsten Fall passieren kann, erleben wir verstärkt seit der Ära Donald Trump - und auch in Nachbarländern wie Polen und Ungarn.

Dass öffentlich-rechtliche Sender wichtig für die Demokratie sind und dafür "Zwangsgebühren" erhoben werden, ist also erforderlich - weil freiwillig die wenigsten bereit wären, diese zu finanzieren.

Allerdings hatte der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits vor der Erhöhung Einnahmen von jährlich acht Milliarden Euro. Eine hohe Summe, nach wie vor. Wenn man sich das aktuelle TV-Programm anschaut und dann feststellt, dass gerade viele Wiederholungen dominieren und vor allem Unterhaltungsformate wie Quizshows ausgestrahlt werden, muss man schon fragen, wofür die zusätzlichen Millionen gebraucht werden.

Wofür braucht es eine Erhöhung?

Etwa dafür, den scheidenden Intendanten noch mehr Altersbezüge zu zahlen? Für überteuerte Fußball-Übertragungsrechte? Für Smartphone-Apps, die mit denen der privat finanzierten Medien konkurrieren? Diese können sich übrigens nicht den Luxus erlauben, mit üppig besetzten Teams zu Presseterminen zu fahren.

Dass endlich eine Debatte über Inhalte, Etats und mögliche Reformen geführt wird, liegt also auf der Hand. Und diese Debatte steht erst am Anfang.

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