Frühere Weihnachtsferien: Das gilt für Eltern, die nicht daheim bleiben können

28.11.2020, 16:09 Uhr
Schule zu - und nun? Für viele berufstätige Eltern stellen die verlängerten Weihnachtsferien betreuungstechnisch ein Problem dar.

© Sebastian Kahnert, dpa Schule zu - und nun? Für viele berufstätige Eltern stellen die verlängerten Weihnachtsferien betreuungstechnisch ein Problem dar.

Was für die Schüler eine freudige Nachricht ist - ein paar Tage länger Ferien - , bringt viele berufstätige Eltern in Not. Sofern sie sich (wegen fehlender Urlaubstage am Jahresende) nicht frei nehmen oder ins Homeoffice ausweichen können, entsteht eine oftmals nicht zu schließende Betreuungslücke. Doch die GroKo hat daran gedacht und will diese Notlage in Zeiten wegen anhaltend hoher Infektionszahlen abfedern.

So wird für die zwei vorgezogenen Weihnachtsferien-Tage eine Notbetreuung in den Schulen eingerichtet, erklärte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Dieses Angebot richtet sich zuerst an Alleinerziehende oder Eltern, die nach diesem turbulenten Jahr schlicht keine Urlaubstage mehr übrig haben, mit denen sie diese Lücke überbrücken könnten.

"Mein Ansatz ist, es großzügig auszulegen und denjenigen, die in der entsprechenden Situation sind, ihre Kinder nicht betreuen zu können, die Möglichkeit zu geben", erklärte Piazolo. Leisten sollen diese Notbetreuung die Lehrkräfte, führte er aus, da diese, da diese nach wie vor im Dienst seien.

Des weiteren hat die Bundesregierung einen Appell an die Arbeitgeber gerichtet, betroffenen Eltern in der Zeit vor Weihnachten (die einzelnen Regeln dazu gibt es hier) in Berufssparten, wo dies machbar ist, das Ausweichen ins Homeoffice so schnell und unbürokratisch zu ermöglichen. Hat jemand noch Urlaubstage übrig, sollte er/sie rasch nehmen dürfen oder an den zusätzlichen Ferientagen ersatzweise Überstunden abbauen dürfen, hieß es.

In Einzelfällen kann es möglich sein, das der Arbeitgeber einwilligt, zwei Urlaubstage aus dem Kalenderjahr 2021 ausnahmsweise vorzuziehen. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch, es ist eine reine Kulanzentscheidung des Arbeitgebers. Nicht ratsam ist es, an den zusätzlichen Ferientagen nicht in der Arbeit zu erscheinen - dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein letztes "Schlupfloch"

Falls all das nicht möglich ist und sich für die betreffenden Tage keine Alternative findet, greift die bereits erwähnte Notbetreuung in den Schulen. Für den Fall, dass dies auch nicht möglich ist, hat Piazolo ein letztes "Schlupfloch" in die neue Ferienregelung eingebaut: Für Eltern, die ihre Kinder nicht in der zugesagten Notbetreuung unterbringen können, greife die Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz, so der Minister. Demnach haben berufstätige Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots der Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch.

Manche Eltern fragen sich, inwieweit sie unterstützt werden, wenn sie die Betreuung der Kinder zuhause selbst übernehmen. Generell gilt: Bleiben Lehranstalten aufgrund der Pandemie geschlossen, kann sich ein Elternteil daheim um den Nachwuchs kümmern. Dies gilt bis zum 13. Geburtstag, danach geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine "Betreuungsbedürftigkeit " nicht mehr besteht.

Für diese Betreuung können erwerbstätige Eltern sogar einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Dies ist explizit in die Regelungen des Infektionsschutzgesetz mit aufgenommen worden. So können Eltern die den Nachwuchs gemeinsam (abwechselnd) betreuen einen Verdienstausfall für bis zu zehn Wochen geltend machen. Für Allerinerziehende ist dies noch großzügiger auszulegen: Sie erhalten bis zu 20 Wochen Verdienstausfall bei alleiniger Beaufsichtigung ihrer Kinder.

Das Ministerium rät Eltern, bei denen sich eine Betreuungslücke abzeichnet, zuallererst bei der Schule nach Unterstützung fragen. Sollte dort keine Möglichkeit zu Betreuung bestehen, ist es ratsam, die Situation dem Arbeitgeber zu schildern und eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten gut leben können. Gibt es keinen Betreuungsplatz, sollten die Eltern mit dem Arbeitgeber über die Situation sprechen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Die Gewerkschaft IG Metall geht noch einen Schritt weiter und fordert wegen der vorgezogenen Weihnachtsferien bezahlte freie Tage für Eltern. Die wegen Corona vereinbarte Vorverlegung der Ferien dürfe nicht auf deren Rücken ausgetragen werden, sagte der Chef der Gewerkschaft, Jörg Hofmann. Die IG Metall fordere Arbeitgeber und Politik zum gemeinsamen Handeln auf: „Stellt die Eltern zumindest jetzt an diesen Tagen bezahlt frei!“ Es seien die gleichen Eltern, die schon zu Beginn der Pandemie die Schließung von Kitas und Schulen über Urlaubstage, Abbau von Arbeitszeitkonten und Entgeltverzicht auffangen mussten.

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