Corona

Gastro, Kultur, Shopping, Sport: Das ist nun in Bayern möglich

4.6.2021, 15:04 Uhr

Wegen deutlich gesunkener Corona-Infektionszahlen hat der Freistaat umfassende Lockerungen bei den Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. Der Katastrophenfall werde von Montag an aufgehoben, Innengastronomie sei wieder möglich, die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und auch Feiern werden deutlich entschärft, kündigte Ministerpräsident Markus Söder am Freitag nach einer Kabinettssitzung an.

Das sind die Neuerungen ab Montag, 7. Juni

- es gilt die 13. Infektionsschutzverordnung
- der Katastrophenfall für Bayern wird aufgehoben
- es braucht keine Allgemeinverfügung der Landkreise mehr
- bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelten die Regeln der Bundes-Notbremse (bis einschließlich 30. Juni)
- bei einer Inzidenz unter 100 gilt die "bayerische Linie", so Söder


Kontaktbeschränkungen werden erheblich erleichtert

Private Veranstaltungen (zum Beispiel Hochzeiten und Taufen): Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind unter freiem Himmel künftig bis 50, in geschlossenen Räumen bis 25 Personen erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen draußen sogar bis 100, drinnen bis 50 Personen zusammenkommen - zuzüglich Geimpfte und von einer Corona-Infektion Genesene. Somit können etwa Hochzeitsfeiern und Geburtstage wieder geplant werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen Nicht-Geimpfte oder Genesene allerdings einen negativen Test.

Private Kontakte im Alltag: Ungeplant dürfen sich unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 wieder zehn Menschen treffen, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen, wie Söder weiter ankündigte. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen es ebenfalls zehn Menschen sein, allerdings aus maximal drei Haushalten, bisher durften sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Gastronomie darf Innenräume öffnen

Liegt die Inzidenz stabil unter 100 dürfen Wirte ab Montag wieder Gäste in ihren Innenräumen empfangen, allerdings nur, wenn sie auch Speisen anbieten. Geöffnet werden dürfen die Lokale bis 24 Uhr. Reine Schankwirtschaften, Discos und Clubs sind von den Lockerungen ausgeschlossen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt die Testpflicht für Gäste bestehen.

Shopping und andere Freizeitaktivitäten

Auch Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Freizeitparks dürfen bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder für Besucher öffnen. Im Außenbereich muss keine Maske getragen werden. Im Innenbereich besteht Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Personen bei der Sportausübung im Innenbereich der Thermen.

Der Einzelhandel wird bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 flächendeckend geöffnet, allerdings mit Hygienekonzepten und Beschränkungen bei der Zahl der Kunden. Auch auf Märkten dürfen wieder alle Waren und nicht nur wie bisher Lebensmittel verkauft werden. Bisher lag der Grenzwert bei 50 für eine "normale" Öffnung des Einzelhandels.

Auch für Besucher von Gottesdiensten gibt es Lockerungen. Teilnehmer dürfen ab kommender Woche wieder singen. In der Kirche müssen sie allerdings weiter Masken tragen. Nur bei Freiluftgottesdiensten müssen keine Masken getragen werden.

Veranstaltungen im Kulturbereich sind unter freiem Himmel mit bis zu 500 Gästen möglich. Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Maskenpflicht und fest zugeordnete Sitzplätze sind weitere Voraussetzungen.

Auch für Urlauber gibt es in Bayern Änderungen. Bei einer Inzidenz unter 50 ist nur noch bei Ankunft in Hotels und Campingplätzen ein Testnachweis nötig. Die Reglung, dass Personen aus zwei verschiedenen Hausständen kein Zimmer buchen können, wird abgeschafft.

Mehr Präsenz an Schulen, Kitas und Hochschulen

Bis zum 21. Juni gilt die Regelung in den Schulen: Bei einer Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165 Wechselunterricht. Ab 21. Juni: Bei einer Inzidenz unter 100 ist Präsenzunterricht möglich, liegt der Inzidenzwert über 100 gibt es die Rückkehr zum Wechsel- oder Distanzunterricht.

"Wir haben für die Schulen ein hervorragendes Sicherheitskonzept", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Masken- und Testpflicht gelten weiter, nur im Sportunterricht müssen die Schüler keine Masken mehr tragen, die Befreiung gilt auch für den Innenbereich.

Unterricht findet weiter mit Maske statt, außer beim Schulsport, dort gilt dann eine Befreiung von der Maskenpflicht, auch im Innenbereich.

Für Kitas gilt ab 21. Juni, dass bis zu einer Inzidenz von 100 normale Betreuung möglich ist. Darüber entweder eingeschränkter Regelbetrieb bzw. Notbetreuung, wenn die Inzidenz deutlich steigt.

Präsenzveranstaltungen bei Hochschulen sind möglich, mit Masken und Testpflicht und abhängig von der Größe der Vorlesungsräumlichkeiten.

Auch berufliche Schulen, z. B. Berufsfachschulen, dürfen wieder in den Präsenzunterricht gehen - bei einer Inzidenz unter 100.

Corona-Selbsttest-Ausweis

An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Der für die Schule durchgeführte Corona-Test soll künftig auch für weitere Bereiche, wo ein Test erforderlich ist, gültig sein. Dies war bisher nicht der Fall. Getestete Schüler und Lehrkräfte erhalten "bürokratisch niederschwellig" diesen Ausweis, so Piazolo. Der Corona-Selbsttest-Ausweis soll auch in der Freizeit als Nachweis genutzt werden können, um bestimmte Angebote wahrnehmen zu können. Man sei hier der Forderung vieler Eltern nachgekommen, so der Kultusminister.

Sport betreiben und erleben

Bei aktivem Sport gibt es keine Gruppenobergrenzen mehr. Damit sind Mannschaftssportarten oder zum Beispiel der Amateurfußball wieder zulässig.

Bis zu 500 Zuschauer sind bei Sport-Events unter freiem Himmel erlaubt.

Die Fußball-EM ist ein Sonderfall und wird als Pilotprojekt betrachtet. Für alle Spiele in München gilt: Das Stadion wird maximal zu 20 Prozent ausgelastet sein (etwa 14.000 Zuschauer in der Allianz Arena). Alle Zuschauer müssen getestet, geimpft oder genesen sein und Maske tragen. Die Zu- und Abgänge in die Allianzarena müssen fest geregelt sein.

Alten- und Pflegeheime

Nach monatelangen massiven Besuchsbeschränkungen in den bayerischen Pflegeheimen werden viele Pflegebedürftige nun wieder leichter Angehörige und Freunde empfangen können. Das bayerische Kabinett beschloss am Freitag, dass in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr besteht. Bislang musste das Personal die meisten Gäste zunächst auf Corona testen und durfte die Besucher erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Schnelltests ins Haus lassen. Dies war eine große Belastung für die Pfleger, die Bewohner der Heime und die Besucher.

Impfung für Kinder und Jugendliche

Die Ständige Impfkommission empfiehlt in einem Entwurf, der jetzt in die Länderanhörung geht, eine Impfung für chronisch kranke Kinder. Dies geschieht nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt. Gesundheitsminister Holetschek hält diese Empfehlung für sinnvoll, die Impfung von Kindern und Jugendlichen bei den behandelnden Ärzten anzusiedeln.

"Lebenslust statt Corona-Frust"

Söder fasste die neuen Beschlüsse auf der Pressekonferenz zusammen: "Auf Deutsch kann man sagen: Durch die besseren Zahlen, die sich jetzt ergeben, wird einfach mehr Lebensfreude in Bayern sein." Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gab den Entscheidungen die Überschrift: "Lebenslust statt Corona-Frust"

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