Tausende Verdachtsfälle

"Hohes Entdeckungsrisiko": So kommen die Arbeitsagenturen Betrug bei der Kurzarbeit auf die Spur

18.9.2021, 08:24 Uhr
"Eine Sauerei" nannte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vergangenen Herbst bei einem Besuch in Nürnberg solche Betrugsfälle. Und doch stellten die schwarzen Schafe angesichts der gewaltigen Zahl der Menschen in Kurzarbeit "kein Massenphänomen" dar.

© Julian Stratenschulte, dpa "Eine Sauerei" nannte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vergangenen Herbst bei einem Besuch in Nürnberg solche Betrugsfälle. Und doch stellten die schwarzen Schafe angesichts der gewaltigen Zahl der Menschen in Kurzarbeit "kein Massenphänomen" dar.

Es ist eine gigantische Aufgabe, vor der einmal mehr die deutschen Arbeitsagenturen stehen. Sechs Millionen Menschen waren auf dem Höhepunkt der Coronakrise von ihren Firmen in Kurzarbeit geschickt worden, ein historisch einmaliger Wert in der Geschichte der Bundesrepublik - und nun beginnt die große Abrechnung: Die Fachleute in den Agenturen haben mit der Prüfung begonnen, ob das Geld, das aus der Arbeitslosenversicherung stammt, tatsächlich zu Recht gezahlt wurde - oder ob die Unternehmen getrickst haben.

6500 Hinweise auf Betrug bei der Kurzarbeit

6500 Hinweise zu möglichem Leistungsmissbrauch bei der Kurzarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Beginn der Pandemie erhalten. In 326 Fällen erhärtete sich der Verdacht bereits - Fälle, die die Nürnberger Bundesbehörde an die Hauptzollämter und Staatsanwaltschaften abgab. "Wir wissen, dass es bereits Verurteilungen gab", sagt ein BA-Sprecher.

Das gängigste Vorgehen krimineller Firmenchefs: Sie geben gegenüber den Arbeitsagenturen nur vor, dass sie mangels Aufträge die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verkürzen müssen - und lassen ihre Beschäftigten in Wahrheit genauso viel oder sogar noch länger als früher arbeiten. So sparen sich die Unternehmen enorme Personalkosten - zu Lasten der Arbeitslosenversicherung und ihrer Beitragszahler.

Arbeitsminister Heil spricht von "Sauerei"

"Eine Sauerei" nannte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vergangenen Herbst bei einem Besuch in Nürnberg solche Betrugsfälle. Und doch stellten die schwarzen Schafe angesichts der gewaltigen Zahl der Menschen in Kurzarbeit "kein Massenphänomen" dar, ist der SPD-Politiker überzeugt.

Das liegt auch daran, dass für einen Betrug beide Seiten mitspielen müssen - Unternehmensleitung und Betriebsrat beziehungsweise die betroffenen Beschäftigten. Denn ohne das Einverständnis der Arbeitnehmer(vertreter) kann eine Firma keine Kurzarbeit anordnen. Manipulierten Arbeitszeitnachweisen kommt die Bundesagentur für Arbeit mit digitaler Hilfe auf die Spur. "Wir setzen auf unser Big-Data-System, mit dem wir Unplausibilitäten, Anomalien und Muster bei Abrechnungen suchen und erkennen können. Hierdurch kam es bereits zu Anzeigen", sagt ein Sprecher. Die Behörde ist überzeugt: "Ein Missbrauch von Kurzarbeitergeld ist mit hohen Entdeckungsrisiken verbunden."

Fehler passieren, aber Betrug liegt nur selten vor

Dass Betriebe Kurzarbeitergeld zurückzahlen müssen, kommt immer wieder vor - mit Betrug hat das aber nur selten zu tun. So prüfen die Arbeitsagenturen etwa, ob die Betroffenen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis standen oder ob ihre Überstunden vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut wurden - beides ist Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

"Am häufigsten sehen wir derzeit in der Praxis, dass die Agenturen für Arbeit fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen oder fehlende Aufzeichnungen der Ausfallstunden anmahnen", sagt der Nürnberger Anwalt Thorsten Walther laut einer Mitteilung der Rechtsanwaltsgesellschaft Ecovis. "Meist beschränken sich die Beanstandungen aber auf Details, wie die falsche Berücksichtigung von Feiertagen oder Urlaub."

Viele Firmen müssen das Geld zurückzahlen

In manchen Fällen müssen Unternehmen sogar das gesamte Kurzarbeitergeld zurückzahlen. Das tritt etwa dann ein, wenn die Agentur für Arbeit nachweisen kann, dass der Arbeitsausfall keineswegs nur vorübergehend war - sondern das Unternehmen ​​​​​​​gar keine Chance auf eine Erholung hatte. Denn ohne Zukunftsperspektive darf kein Kurzarbeitergeld fließen.

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