Pandemie

Kommt die allgemeine Impfpflicht? Beschlussvorlage aufgetaucht

30.11.2021, 14:36 Uhr

So liege die Beschlussvorlage der Bild-Zeitung vor, aus der unter anderem hervorgehen soll, dass die unionsgeführten Bundesländer die Schließung von Clubs und Diskotheken fordern. Auch eine geringere Auslastung von Großveranstaltungen und Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte seien in dem Papier vermerkt.

Noch am Morgen urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Bundesnotbremse aus dem Frühjahr sei nicht verfassungswidrig gewesen. Darauf aufbauend will die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen für den Winter beschließen. Das erste Fazit vor dem Blitz-Treffen: Die "zu hohe Zahl ungeimpfter Personen in Deutschland ist die Hauptursache für die hohe Infektionsdynamik und die damit einhergehenden Einschränkungen der Gesamtbevölkerung" – zitiert die Bild aus dem Papier. Im Anschluss ist eine Bitte formuliert, dass die Bundesregierung auffordert, die "Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zügig einzuleiten."

Zudem geht aus dem Papier auch hervor, um welche Punkte es zentral gehen soll. So sollen sich Ungeimpfte laut dem Papier nur noch "mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen" dürfen. Weiter wird formuliert: Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren würden hier nicht mitgezählt werden. Auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten, würden Ehegatten und Lebenspartner als ein Hausstand gezählt werden.

Weiteres Anliegen: Clubs und Diskotheken sollen erneut geschlossen werden – bundesweit! "Bei Großveranstaltungen darf die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden" – ist zudem ebenfalls mit in dem Schreiben aufgenommen.

Die Länder bitten zudem den Bund, bis zum 10. Dezember das gerade beschlossene Infektionsschutzgesetz "anzupassen", sollte die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nicht vom Deutschen Bundestag festgestellt werden.

Obwohl beim letzten Gipfel eigentlich die Koppelung der Maßnahmen an die Hospitalisierungsrate beschlossen wurde, klammern sich die Länder weiterhin an die Inzidenz als Maßstab. Auch hier gibt es eine Passage aus dem Beschlusspapier: "In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tage-Inzidenz können über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden."

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