3G-Regel

Leicht zu übersehen: Diese zwei Lockerungen dürften Ungeimpfte freuen

13.9.2021, 12:08 Uhr

Beim Friseur, in der Bibliothek, für Besuche im Krankenhaus: Seitdem die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft getreten ist, gilt eine erweiterte 3G-Regel. Damit müssen Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, an vielen Orten einen negativen Corona-Test vorweisen. Eine Auflistung finden Sie hier.

3G-Regel kann schneller gelockert werden

Gleichzeitig wurde aber auch an anderer Stelle gelockert: Nun muss der Inzidenzwert nur noch drei Tage unter 35 liegen, damit die 3G-Regel entfallen kann. Bisher waren es fünf. Die neue Regelung tritt dann zwei Tage später in Kraft. Entspannt sich die Corona-Lage in einem Landkreis, braucht es also statt einer Woche noch fünf Tage, damit auch Lockerungen gültig werden.

Damit sind die Zeiträume exakt so wie bei Regelverschärfungen: Die 3G-Regel greift, nachdem der Inzidenzwert in einem Landkreis dreimal in Folge über 35 lag und zwei weitere Tage verstrichen sind.

Wichtig ist: An einigen Stellen braucht es unabhängig von der Inzidenz einen 3G-Nachweis - bei Messen und Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern und beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen.

Ausnahmen für Beruf und Ehrenamt

in Paragraph 3 der BayIfSMV ist zudem eine Ausnahme für jede "zum Betrieb oder Durchführung nötigen beruflichen oder gemeinwohldienlichen ehrenamtlichen Tätigkeit" beschrieben. Das bedeutet: Der Gast im Restaurant braucht einen 3G-Nachweis, der dort arbeitende Kellner nicht.

Auch wer ehrenamtlich beispielsweise ein Fußballtraining leitet, braucht laut Verordnung keinen Nachweis, wenn ohne ihn kein Training stattfinden kann. Die Vereine können allerdings von sich aus strengere Regeln festlegen.

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