Schnelltests unter Aufsicht

Restaurant, Fitnessstudio, Kino: Reicht in Bayern ein Selbsttest?

6.9.2021, 13:50 Uhr
Seit Montag, den 23. August, müssen sich in Bayern Ungeimpfte vor vielen Aktivitäten in Innenräumen testen lassen.

© Claudia Lehner Seit Montag, den 23. August, müssen sich in Bayern Ungeimpfte vor vielen Aktivitäten in Innenräumen testen lassen.

Die 3G-Regel besagt, dass beispielsweise Innenräume von Restaurants oder Fitnessstudios nur noch mit einem Nachweis über eine Impfung, Genesung oder mit einem negativen Testergebnis betreten werden dürfen. Das gilt in allen Landkreisen, in denen die Inzidenz stabil bei 35 oder höher liegt.

Am 2. September wurde die 3G-Pflicht nochmals ausgeweitet. Die genaue Regelung finden Sie hier. Mit der Ankündigung, die Schnelltests in Deutschland ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei sind, ergibt sich künftig eine weitere Einschränkung für Ungeimpfte.

Restaurant in Bayern: Selbsttest reicht prinzipiell aus

Mit der aktuellen Regelung, die vorerst nur bis zum 1. Oktober gilt, dürften sich jedoch viele Betroffene arrangieren können: Zwar müssen Ungeimpfte ein negatives Testergebnis vorweisen, jedoch muss dies nun nicht zwangsweise ein PCR- oder Antigentest sein, der entsprechend von einer offiziellen Teststation durchgeführt und zertifiziert wurde.

Akzeptiert wird seit dem 20. August auch "ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde".

Entscheidung liegt beim Betreiber

Damit können sich Ungeimpfte oftmals vor Ort einem Schnelltest unterziehen, der unter Aufsicht, beispielsweise also direkt vor den Augen der entsprechenden Mitarbeiter der betroffenen Lokalitäten, durchgeführt werden muss. Ob tatsächlich ein Selbsttest möglich ist, entscheidet allerdings der Betreiber selbst. Nicht überall gibt es den hierfür notwendigen Platz und die Mitarbeiterkapazitäten.

Alternativ können Ungeimpfte bis zum 10. Oktober weiterhin auf die - noch - kostenfreien Tests an den Testzentren zurückgreifen. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Kinder sowie Schülerinnen und Schüler.

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