Maskenpflicht im Landtag wird eingehalten - außer von der AfD

15.6.2020, 13:36 Uhr
Gleich zur Einführung einer Maskenpflicht im bayerischen Landtag an diesem Montag droht wegen der angekündigten Missachtung durch die AfD-Fraktion ein Eklat.

© Sven Hoppe, dpa Gleich zur Einführung einer Maskenpflicht im bayerischen Landtag an diesem Montag droht wegen der angekündigten Missachtung durch die AfD-Fraktion ein Eklat.

Auf den Fluren und in den Gängen des Maximilianeums in München müssen fortan alle Besucher sowie alle Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus Mund und Nase verhüllen. Anders als etwa in Bus, Bahn oder Geschäften empfiehlt der Landtag aber nur das Tragen zertifizierter OP-Masken, von sogenannten Community-Masken wird abgeraten.


Landtag führt Maskenpflicht ein - AfD-Ansage könnte für Eklat sorgen


Für die Abgeordneten gilt nur ein Maskengebot, da sonst die Freiheit des Abgeordnetenmandates beeinträchtigt würde. Die Parlamentarier sind aber gleichermaßen "dringend" gehalten, Masken zu tragen. Nach Auffassung des Landtags beinhaltet auch das Tragegebot eine rechtliche Verpflichtung. Es unterscheide sich von der Verpflichtung nur dadurch, dass auf die rechtliche Durchsetzung verzichtet werde, teilte der Landtag auf seiner Internetseite mit.

Die AfD-Fraktion hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Maskenpflicht in ihrem "Arbeits- und Verantwortungsbereich" nicht befolgen zu wollen. Damit droht ein Eklat, Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte ankündigt, sich bei Missachtung der Vorschrift weitere Schritte vorzubehalten.

Je nach Auslegung der Hausordnung des Landtags kann etwa Besuchern das Betreten des Gebäudes verboten werden. Auch alle Mitarbeiter im Landtag sind demnach gehalten, Handlungen zu unterlassen, die die Tätigkeit des Landtags, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen beeinträchtigen. Darunter könnte auch die Missachtung der Maskenpflicht verstanden werden.


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