Verfassungsgerichtshof lehnt Cannabis-Volksbegehren ab

21.1.2016, 17:45 Uhr
Nicht mit dem Bundesrecht vereinbar: Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis hat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht bestanden.

© dpa Nicht mit dem Bundesrecht vereinbar: Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis hat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht bestanden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entschieden: In Bayern wird es vorerst kein Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana geben. Das Gremium hat das angeschobene Volksbegehren am Donnerstag für nicht zulässig erklärt, weil es mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei. Für die Initiatoren kam das Urteil nicht überraschend, wie Sprecher Wenzel Cerveny sagte. Er und seine Mitstreiter wollen jedoch nicht aufgeben.

Schon in wenigen Wochen wollen die Initiatoren ein zweites Volksbegehren starten. Und auch das Bundesverfassungsgericht soll sich nach dem Willen Cervenys mit der Legalisierung von Cannabis befassen. Denn der Gesetzgeber müsse Gesetze nachbessern, die überholt seien, meinte er. Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz mit seinen Straftatbeständen hält er für unverhältnismäßig. Cannabis-Konsumenten würden als Kleinkriminelle stigmatisiert.

Betäubungsmittelrecht contra Volksbegehren

"Die Regelungen des dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurfs sind mit Bundesrecht unvereinbar", begründete der Richter das Urteil. Das Betäubungsmittelrecht sei bundesgesetzlich festgelegt, so dass keine konkurrierende landesrechtliche Regelung möglich sei. In seinem Urteil stellte das Gremium klar, dass für die Entscheidung eine rechtspolitische Bewertung der Legalisierung von Cannabis nicht maßgeblich gewesen sei.

Es sei vielmehr Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, Volksbegehren zu vermeiden, "bei denen von vornherein ohne jeden ernsthaften Zweifel davon auszugehen ist, dass das Gesetz nach einem erfolgreichen Volksentscheid wegen Verstoßes gegen Bundesrecht vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt werden müsste".

Viele Beobachter hatten diese Entscheidung der Richter erwartet, zumal auch das Grundgesetz den rechtlichen Rahmen vorgibt. Im Verfassungsartikel 31 heißt es schlicht: "Bundesrecht bricht Landesrecht."

Die Haschisch-Befürworter planen dennoch die nächste Initiative: "Wir wollen demnächst ein weiteres Volksbegehren starten, das die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgegebene Rechtslage vollkommen berücksichtigt", sagte Cerveny. Darin könnte zum Beispiel über ein Gesetz abgestimmt werden, das die Regelungen zur "geringen Menge" präzisiert. So könnte eine Strafverfolgung reiner Konsumdelikte verhindert werden.

Die Initiatoren hatten mehr als 27.000 Unterschriften für ein Volksbegehren eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab, unter anderem weil es in die Zuständigkeit des Bundes beim Betäubungsmittelgesetz eingreife, und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor. Politisch ist die Staatsregierung ohnehin gegen eine Freigabe. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hatte noch vor der Urteilsverkündung vor einer Verharmlosung der Droge gewarnt.

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