Verfassungsrechtler: Bundesnotbremse ist gut und richtig

26.4.2021, 10:03 Uhr
Vor allem die Ausgangssperre ist umstritten: Verschiedene Parteien haben schon Klagen gegen die Bundesnotbremse angekündigt.

© Julian Stratenschulte, dpa Vor allem die Ausgangssperre ist umstritten: Verschiedene Parteien haben schon Klagen gegen die Bundesnotbremse angekündigt.

Als Bürger findet es der Erlanger Uni-Professor gut, dass "wir jetzt eine bundeseinheitliche Regel haben. Die Akzeptanz der Entscheidungen ist ja immer mehr geschwunden, weil man nicht wusste, was bei der Ministerpräsidentenkonferenz rauskommt. Und am Ende machte jedes Bundesland, was es wollte", sagt er im Gespräch mit unserem Medienhaus.

Als Jurist sehe er die Bundesnotbremse auch als richtigen Ansatz. Bei den Maßnahmen könne man über vieles diskutieren. "Da finde ich es erst mal gut und wichtig, dass im Parlament über die Sinnhaftigkeit von Inzidenzen oder Ausgangssperren gestritten wurde. Es ist jedoch schade, dass wie bei der letzten Änderung alles so hopplahopp gehen musste und dass auch die Anhörung von Experten nur oberflächlich geschehen ist."

Interessanterweise haben wir in Deutschland im Vorfeld darüber gestritten, ob wir nach 22 Uhr noch spazieren gehen dürfen, so der Verfassungsrechtler weiter. "Gibt es in diesem Land nichts Wichtigeres?", fragt er sich als Bürger. "Das liegt aber auch daran, dass ich nicht nach 22 und vor 5 Uhr nicht spazieren gehe."

Rechtlich gesehen sei die Ausgangssperre ein Eingriff in die Freiheitsrechte, und der müsse gerechtfertigt sein. Der Rechtsstaat frage nicht nach der gesellschaftlichen Relevanz, "insofern ist die Frage, ob eine solche Ausgangssperre verfassungskonform ist, richtig", sagt Krajewski. Dass es dabei vielmehr darum geht, Treffen zu nächtlichen Stunden in Innenräumen zu verhindern, kommentiert Krajewski so: "Wohnungsdurchsuchungen wären auch ein sehr starker Eingriff. Trotzdem kann man auch damit nicht jeden milderen Eingriff rechtfertigen."

Wie erfolgversprechend Klagen, wie sie FDP und Freie Wähle schon angekündigt haben, gegen die Bundesnotbremse nun sind, sei laut Krajewski schwierig zu prognostizieren. "Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sagen, dass die Bundesnotbremse verfassungswidrig ist, ich würde mich so weit nicht aus dem Fenster lehnen."

Der bayerische Verfassungsgerichtshof habe die bayerische Ausgangssperre für verfassungskonform erklärt, weil diese Verordnung nur für einige Wochen gelten sollte. Auch die Bundesnotbremse ist ja erst mal bis Ende Juni befristet. Da kann es sein, dass das Verfassungsgericht sagt, dass es kein dauerhafter Zustand und deshalb nicht so schwerwiegend ist, so Krajewski. "Ich sehe den Ausgang trotzdem als offen an, weil die Rechtsprechungslinien in München und Karlsruhe unterschiedlich sind und es in Bayern zudem ein Eilverfahren war."

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