Zensusgesetz beschlossen: Nächste Volkszählung 2021

27.2.2019, 15:58 Uhr
Zensus bedeutet Übermittlung behördlicher Daten sowie ergänzende Befragungen der Bevölkerung.

© Arno Burgi, dpa Zensus bedeutet Übermittlung behördlicher Daten sowie ergänzende Befragungen der Bevölkerung.

Die deutsche Bevölkerung wird in zwei Jahren neu durchgezählt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetz, das die Regeln für den Zensus 2021 festlegt. Zu dieser Volkszählung mit Stichtag 16. Mai ist Deutschland nach EU-Recht verpflichtet. Das Gesetz regelt die Auskunftspflichten und Datenschutzfragen. Die Zählung nimmt nicht nur die Bevölkerung in den Blick, sondern soll auch Daten zu Erwerbstätigkeit und Wohnsituation liefern. Die letzte Volkszählung war 2011.


Volkszählung, aber ohne das ganze Volk


Neben der Übermittlung behördlicher Daten sind auch ergänzende Befragungen der Bevölkerung vorgesehen. Die Statistischen Landesämter können für diese Stichproben-Erhebungen Beauftragte auswählen. Diese müssen die Befragung spätestens zwölf Wochen nach dem Stichtag abgeschlossen haben.

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