Wichtige Altersgrenze 

Einreise nach Deutschland: Das gilt für Erwachsene und Kinder

19.8.2021, 11:45 Uhr

Mit der Türkei und Spanien sowie Teilen von Frankreich und Portugal werden einige beliebte Urlaubsziele derzeit als Hochrisikogebiete eingestuft. Das bedeutet auch, dass alle Rückkehrer nach der Einreise in Deutschland in Quarantäne müssen, wenn sie keine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können. Aber was ist mit Kindern unter zwölf Jahren, die ja noch gar nicht geimpft sein können? Auch für sie gelten seit dem 1. August neue Regeln.

Übrigens: Wer nach Bayern einreist, für den ist nur die deutschlandweite Coronavirus-Einreiseverordnung relevant. Seit dem 13. Mai hat Bayern keine eigene Verordnung mehr.

Das gilt für alle Reisenden

Wer im Ausland im Urlaub war, muss vor der Einreise in Deutschland nachweisen, dass er kein Corona hat. Das gilt unabhängig davon, welche Einstufung das Urlaubsland hat und wie man über die Grenze kommt. Als Nachweis akzeptiert werden dabei eine vollständige Impfung oder Genesung sowie negative Antigentests und PCR-Tests.

Hierbei darf ein Antigentest normalerweise 48 Stunden alt sein, bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet nur 24 Stunden. PCR-Tests dürfen vor maximal 72 Stunden durchgeführt worden sein. Eine Ausnahme gibt es mittlerweile für Kinder unter zwölf Jahren: Sie dürfen ohne negativen Test einreisen. Früher wurden Tests bei Kindern ab sechs Jahren gefordert.

Wer bei der Einreise nach Bayern kontrolliert wird und keinen Test vorweisen kann, muss ein Bußgeld zahlen.

Was gilt rund um die Quarantäne in Deutschland?

Gilt das Reiseland als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet, geht es nach der Einreise in Deutschland ab in die Quarantäne. Vollständig Geimpfte und Genesene sind bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet von der Quarantäne ausgenommen. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss sich aktuell auch mit Impfung absondern. Hier könnte es künftig Ausnahmen geben, falls das RKI eine Impfung als hinreichend wirksam gegen eine Corona-Variante einstuft. Das regelt die Corona-Einreiseverordnung in § 4 Absatz 2 Satz 5.

Welche Länder wie eingestuft sind, lesen Sie beim RKI. Aktuell (Stand 19. August 2021) sind nur Brasilien und Uruguay Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete zählen viele Staaten, unter anderem Ägypten, zehn Regionen und Überseegebiete Frankreichs, Marokko, zwei Regionen Portugals, das komplette Land Spanien samt Mallorca und den Kanaren, die Türkei und Zypern. Die Einstufungen werden meist jeden Freitag aktualisiert.

Wer aktuell aus Spanien oder der Türkei heimkehrt, kann sich nach fünf Tagen Quarantäne freitesten - oder abwarten, bis zehn Tage verstrichen sind. Auch hier gibt es eine Ausnahme für Kinder unter zwölf Jahren: Bei ihnen endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen. Während sich Eltern und größere Geschwister also noch um einen Test kümmern müssen, dürfen sie wieder ganz normal am Leben teilnehmen.

Wichtig ist auch: Vor der Einreise in Deutschland muss sich jeder Urlauber digital anmelden. Das läuft über die Seite www.einreiseanmeldung.de. Dort soll auch der negative Coronatest beziehungsweise der Impf- oder Genesungsbescheid hochgeladen werden, durch den man seine Quarantäne frühzeitig beenden kann. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.