Nach BGH-Urteil zu Kontogebühren

Erlanger Sparkasse lenkt ein: 77-jährige Kundin bekommt 50 Euro zurück

23.8.2021, 06:05 Uhr
Viele Bankkunden wollen nach dem BGH-Urteil vom April 2021 einen Teil ihrer entrichteten Kontogebühren zurück (Symbolfoto Sparkasse).

© Arno Burgi, NN Viele Bankkunden wollen nach dem BGH-Urteil vom April 2021 einen Teil ihrer entrichteten Kontogebühren zurück (Symbolfoto Sparkasse).

Annette Fichtner atmet auf. Die 77-jährige Kundin der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach bekommt nun doch einen Teil ihrer entrichteten Kontogebühren zurück. Das hatte das Bankhaus zunächst abgelehnt und der langjährigen Kundin sogar mit Kündigung ihres Kontos gedroht.

Dabei hatte die Seniorin wie viele andere Bankkunden im ganzen Bundesgebiet einfach nur das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April 2021 genau verfolgt.

Die Richter hatten damals in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist. Nun müssen Geldhäuser Kunden im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Kreditinstitute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern.

Also wollte auch Annette Fichtner von ihrem Kreditinstitut Geld zurück. Doch die Sparkasse stellte sich quer. Daraufhin hatte sich die Erlangerin an dieses Medienhaus gewandt, und noch im Zug der Recherchen, als die "Erlanger Nachrichten" bereits an das Kreditinstitut entsprechende Nachfragen zum Thema gestellt hatten, landete bei der Seniorin etwas später auch schon das Schreiben im Briefkasten.

Knapp 50 Euro erhält sie zurück, heißt es darin. "Das ist zwar angesichts der Gebühren, die die Bank erhebt, nichts, aber doch besser als gar nichts", sagt Fichtner. Sie selbst schätzt die Summe, die ihr zustehen dürfte, auf rund 150 Euro.

Ohnehin, sagt sie, sei das Gebaren, das sie nun auch rund um die Rückerstattung erlebt hat, alles andere als kundenfreundlich, gerade gegenüber Älteren lasse das Verhalten der Banker zu wünschen übrig.

Vollmacht muss bis 25. August 2021 zurück

Der Vollmachtsvordruck, der ihr mit dem ersten Schreiben der Bank zugegangen war, und mit dem sie Leistungen und Preisen zustimmt, muss sie bis 25. August 2021 unterschrieben zurückschicken. "Ich habe es noch nicht getan, werde es aber in der Kalenderwoche 34 machen", sagt sie. Damit bleibt sie der Sparkasse treu, denn nach der anfangs abschlägigen Antwort hatte sie bereits mit dem Gedanken gespielt, das Geldhaus zu wechseln. "Ich bin froh, dass ich jetzt Kundin bleiben kann, denn meine Filiale kann ich auch fußläufig erreichen."

Aus dem Rathaus hingegen hat Annette Fichtner noch keine Rückmeldung, obwohl sie ihre Beschwerde damals auch an Oberbürgermeister Florian Janik (SPD) in seiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrates gerichtet hatte.

Die Eheleute Hans und Petra Meier (Name von der Redaktion geändert) aus Bubenreuth sind ebenfalls Kunden der Stadt- und Kreissparkasse, auch sie möchten nach dem BGH-Urteil entrichtete Kontogebühren zurück - und haben das ihrer Bank schon kundgetan.

Allerdings hat auch das Ehepaar bisher kein positives Feedback bekommen; auf ihre Frage, was sie tun müssen, um einen Betrag zurückerstattet zu bekommen, erhielten die beiden lediglich ein Schreiben mit den sogenannten Beschwerdemanagement-Grundsätzen der Bank (das dieser Redaktion vorliegt) sowie der geäußerten "Bitte um Geduld und Verständnis".

Auch diese Redaktion wollte von der Sparkasse genau das wissen. "Nun gilt es, die Vereinbarung von Preisen neu zu regeln", antwortete Thomas Pickel, stellvertretendes Mitglied des Vorstands der Sparkasse.

Bank: "Lösungen werden erarbeitet"

Derzeit würden bei allen Institutsgruppen Lösungen erarbeitet, die der Rechtsprechung und gleichzeitig den Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. "Wenn entsprechende Lösungen vorliegen, werden wir Kontakt zu unseren Kunden und Kundinnen aufnehmen, um rechtssichere Vereinbarungen zu treffen", so Pickel.

Über den Sachverhalt des Urteils habe die Bank ihre Kundinnen und Kunden "zeitnah informiert" und ähnliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestrichen. "Bei bezifferbaren und begründeten Rückforderungen nehmen wir selbstverständlich Erstattungen vor", so Pickel.

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