Streit um Erlangens "Gundel-Häuser" schwelt weiter

3.12.2013, 07:25 Uhr
Streit um Erlangens

© Harald Sippel

"Erlangen ist ein hervorragendes Beispiel barocker Stadtbaukunst in Deutschland. Nach den Zerstörungen gleichrangiger Stadtanlagen in Potsdam, Karlsruhe und Mannheim kommt dem historischen Stadtbereich Erlangens einzigartige Bedeutung zu." Dieser Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege ist es wohl geschuldet, warum der Kampf um schützenswerte Bausubstanz in der Alt- und der barocken Planstadt so erbittert geführt wird.

Aktuelle Beispiele sind der Frankenhof als ein modernes Denkmal, und die Goethestraße – namentlich die sogenannten Gundel-Häuser – als historische Bausubstanz, die großteils in der Liste der schutzwürdigen Denkmale des Landesamtes auftaucht.

Nachdem in der städtischen Bauverwaltung der Antrag des Bauherrn der „neuen“ Gundel-Häuser, der DWI Wohnen Erlangen, eingegangen war, liegt nun auch die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vor. Dieses hatte in der Person ihres Leiters Inventarisierung in Mittelfranken, Karl Gattinger, die „Inneren Werte“ der Häuser begutachten lassen.

Bauherr: Das wird zu teuer

Von den eigentlich erwartbaren Innenräumen, die einstmals die Struktur dieser Häuser zwischen dem denkmalgeschützten Gebäude Goethestraße 19 und der Richard-Wagner-Straße 12 (das ist das Eckhaus zur Goethestraße) ausmachten, hatte bereits der frühere Besitzer und Betreiber des Handelshauses Gundel wenig übrig gelassen, vor allem im Bereich der Goethestraße dienten die Häuser als Lager für das eigentliche und heute abgerissene Kaufhaus Goethestraße 21.

Das Landesamt konstatiert in seiner nun vorliegenden Stellungnahme den Grad der Zerstörung in den Häusern Goethestraße 23 und Richard-Wagner-Straße 12 und kommt dabei zu dem Schluss, dass das Haus in der Goethestraße – von dem noch die Sandsteinfassade steht –, „nur noch eine Bedeutung als bauliche Anlage im Ensemble der Erlanger Neustadt" habe, als Einzeldenkmal also nicht mehr existiere. Umso stärker besteht das Landesamt darauf, dass das Eckhaus als „Einzeldenkmal“ erhalten bleibt. Zudem hält das Amt das „typologisch“ den Bahnhofsplatz prägende Haus für „ sanierungsfähig“.

Das läuft allerdings den Intentionen des Bauherrn klar zuwider. Dessen Architekt Leif Seissl hält die Sanierung dieses Gebäudeteils – gestützt auf die Aussagen von Statikern – für „unzumutbar“. Der bauliche Aufwand würde die Quadratmeterpreise in diesem Objekt um bis zu 60 Prozent erhöhen.

Die ehrenamtlichen Denkmalschützer in Erlangen lassen bereits erkennen, dass sie gewillt sind, die Haltung des Landesamtes hartnäckig zu unterstützen.

In der Bauverwaltung hingegen herrschte schon bisher eher die Auffassung, dass ein Abriss und ein maßstabsgetreuer Neubau, der das Stadtbild nicht beeinträchtigt, allen Interessen genüge tue. Jedenfalls ist die Rechtslage hier eindeutig: „Das letzte Wort hat die Untere Denkmalschutzbehörde“, sagt Baureferent Josef Weber. Also das Bauaufsichtsamt selbst.

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