Corona-Benachteiligung? Fürther Wöhrl bleibt weiter dicht

26.4.2020, 16:59 Uhr
Corona-Benachteiligung? Fürther Wöhrl bleibt weiter dicht

© Ralf Rödel

In Bayern machen am Montag, 27. April, viele Läden nach knapp sechs Wochen staatlich verordneter Pause wegen der Corona-Pandemie wieder auf. Allerdings gilt die Erlaubnis in den meisten Branchen nur für eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Diese Grenze wird vom Handelsverband als willkürlich kritisiert. Auch der Fürther Oberbürgermeister Thomas Jung äußerte sich bereits kopfschüttelnd: "Die Sinnhaftigkeit einiger Regeln ist schwer zu erklären." In Fürth betroffen sind neben Wöhrl etwa C & A, H & M, TK Maxx, Schuh Mücke oder Decathlon.


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Vorübergehend möchte sich Wöhrl nun gern kleiner machen. In Fürth etwa würde die Kette nur das Erdgeschoss in Betrieb nehmen, um die Flächenvorgabe zu unterschreiten. Zur Durchsetzung stellte das Unternehmen, das bundesweit 29 und bayernweit 24 Modehäuser betreibt, Eilanträge bei den zuständigen Verwaltungsgerichten.


Nach dem Lockdown: Geschäfte in Fürth öffnen.


Wie Wöhrl-Sprecher Frank Elsner am Sonntag auf FN-Anfrage sagte, will man sich "keine Sonderrechte erkämpfen, sondern eine Gleichbehandlung" mit kleineren Betrieben erreichen. Während einige Verwaltungsgerichte nun ihr Okay für den Verkaufsstart gaben, blieben andere hart. Aus Ansbach etwa kam ein Nein für Wöhrl in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach.

Das dortige Gericht argumentiert, jedes der Modehäuser sei mit seiner üblichen Größe am Markt bekannt, übe eine überörtliche Anziehungskraft aus und entfalte auch verkleinert eine "Sogwirkung". In der Folge steige das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus. Andere Gerichte hingegen stellen sich auf den Standpunkt, mit dem reduzierten Sortiment verringerten sich Attraktivität – und Ansteckungsgefahr.

Dazu Sprecher Elsner: "Man muss die Entscheidungen akzeptieren. Dass sie hier zum gleichen Sachverhalt konträr ausfallen, spricht für sich." Von 24 Wöhrl-Häusern in Bayern dürfen heute fünf verkleinert öffnen: Unterföhring, Schweinfurt, Würzburg (2) und Bad Neustadt/Saale. Alle anderen bleiben geschlossen, weil Gerichte entweder ablehnend entschieden haben oder (noch) kein Beschluss vorliegt. Ob Wöhrl den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einschaltet, wird laut Elsner intern noch geprüft.


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