Weißenburg-Gunzenhausen: Die Corona-Ampel springt auf Rot

22.10.2020, 17:05 Uhr
 Hier ist die Maske schon länger Pflicht: der Wochenmarkt in Gunzenhausen, der auch am Donnerstag wieder rege besucht war.

 Hier ist die Maske schon länger Pflicht: der Wochenmarkt in Gunzenhausen, der auch am Donnerstag wieder rege besucht war.

Wie berichtet, sind Privatfeiern teilweise der Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt, so die Behörde. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten.

Auf den Landkreis kommen ab Freitag erneut strengere Maßnahmen zu. Es dürfen sich, öffentlich wie auch im privaten Bereich, nur noch maximal fünf Personen treffen – oder auch mehr, wenn sie aus maximal zwei Hausständen kommen. Dies gilt auch für Hochzeiten, Geburtstage oder Ähnliches, auch wenn die Feiern in der Gastronomie stattfinden.

Die Sperrstunde in der Gastronomie gilt von 22 bis 6 Uhr. Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste dürfen ebenfalls ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen. Das Landratsamt behält sich vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol von 22 bis 6 Uhr erlassen werden kann.

Gottesdienste und Konfirmationen

Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen stattfinden, meldet das Landratsamt. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände begrenzt – privat, öffentlich und in der Gastronomie.

Das gilt für Vereine

Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und ähnliche Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis dürfen unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit maximal 100 Teilnehmern in Innenräumen und unter Beachtung der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen et cetera können laut Landratsamt grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Wo die Maskenpflicht gilt

Zudem gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten. Außerdem gilt die Pflicht insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Wer auf der Arbeit den Abstand von 1,5 Metern nicht wahren kann, muss am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Dies gilt auch an den Sitzplätzen bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos – und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Das ändert sich an den Schulen

Die Schüler aller Jahrgangsstufen sowie Studierende sind ebenfalls von der Maskenpflicht betroffen. Das heißt: Ab der 1. Klasse muss im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – auch in Förderschulen. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben.


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Landrat Manuel Westphal hat das Bayerische Gesundheitsministerium jedoch um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Bürgertelefon bei Fragen

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage. Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter der 09141/902-500 zur Verfügung.

Die Corona-Lage in den Nachbarlandkreise

Der Landkreis Ansbach ist in den gelben Bereich mit einem Inzidenzwert von 36,3 gerutscht, die Stadt steht noch auf Grün mit 19,1. Ebenfalls auf Rot steht der Landkreis Donau-Ries mit 74 und der Landkreis Eichstätt mit 51,2. Im Rother Landkreis bleibt die Ampel noch knapp auf Gelb stehen – mit einem Wert von 49,7.

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