Prämiensparverträge: Was Bankkunden in Erlangen-Höchstadt verloren haben

16.2.2021, 07:21 Uhr
Prämiensparverträge: Was Bankkunden in Erlangen-Höchstadt verloren haben

Herr Z. hat einen dieser Sparpläne, in diesem Fall "Prämiensparen flexibel" vor Jahren abgeschlossen. Als Prämiensparverträge, Vermögensplan oder Vorsorgesparen wurden diese Sparverträge auch vom öffentlich-rechtlichen Geldinstitut Sparkasse verkauft.

Der ehemalige Sparkassen-Bestseller "Prämiensparverträge" sah vor, dass der Sparer zusätzlich zum Zins eine Jahresprämie erhält, mit der Laufzeit ansteigend. Seit sich Niedrigzinsphasen als Dauerphänomen herausstellten, verloren Sparer nach Einschätzung von Fachleuten rund 300 Milliarden Euro. Nachdem sich die Prämien für die Geldinstitute als Belastung erwiesen, wurden unzähligen Kunden die Verträge gekündigt, die Zinsen wurden angepasst.

Kein Glück gehabt

Bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach waren an die 11 000 Verträge betroffen, die seit 1993 unterschrieben wurden. Sparer, die gerichtlich gegen eine Kündigung vorgingen, hatten kein Glück. Urteile in verschiedenen Instanzen teilten die Sicht der Sparkassen.

Gegen die Vorgehensweisen der Sparkassen laufen mehrere Musterfeststellungsklagen in verschiedenen Bundesländern. Auch Sparkassenkunde Herr Z. hat der Kündigung seines Prämiensparvertrags widersprochen und sich bei der Verbraucherzentrale seinen Zinsverlust ausrechnen lassen.

Keine Sammelklage in Erlangen?

Sein Informationsstand: In Erlangen werde es keine Sammelklage geben. Mit der Fusion der Sparkasse Erlangen zur Stadt- Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach im Jahr 2017 seien die Bedingungen zu unterschiedlich, die Verträge zu verschieden. Jeder Betroffene müsse selbst klagen.

Künftig verpflichtet

Er zeigt sich enttäuscht: Die Sparkasse sei für ihn bisher eine verlässliche Einrichtung gewesen. "Ich habe mich sehr geärgert." Nun will er "abwarten, wie es sich rechtlich in den anderen Bundesländern entwickelt."

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll Banken künftig verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Ob Sparer Chancen auf Nachzahlungen haben, ist offen.

Die Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach mit stellvertretendem Vorstandsmitglied Thomas Pickel legt den Sachverhalt folgendermaßen dar: " Im Jahr 2019 und 2020 haben wir rund ein Drittel aller Bestandsverträge gekündigt. Das betraf sowohl das Althaus Erlangen als auch das Althaus Höchstadt. Die Verträge liefen zum Teil schon über 25 Jahre. Die höchste Prämienstaffel wurde jedoch bereits nach 15 Jahren erreicht. Alle weiteren Verträge werden wir in jedem Fall bis zum Erreichen der vollen Prämienstaffel erfüllen."

Neue Prämiensparverträge können seit 2019 nicht mehr abgeschlossen werden.


Kündigung von Prämiensparverträgen: Was Kunden tun können


Mit den Kündigungen der Verträge, so die Sparkasse, "setzen wir das BGH-Urteil zu den Prämiensparverträgen um. Ob und wann es hier weitere höchstrichterliche Entscheidungen gibt, bleibt abzuwarten."

Die meisten der Kunden hätten "mit Verständnis reagiert". Die Kündigungen würden zum Anlass genommen, "um gemeinsam über alternative und bedarfsgerechte Geldanlagen zu sprechen".

Im Jahr 2020 seien die verfügbaren Mittel vor allem auch in Wertpapieranlagen investiert worden.

Schließlich beruft sich die Sparkasse auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit: "Die anhaltende Niedrigzinsphase, die zunehmende Regulatorik sowie das veränderte Kundenverhalten stellen uns weiterhin vor große Herausforderungen."

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