Keine Impfung, kein Gehalt: Bayerischer Zahnarzt droht Mitarbeitern

10.1.2021, 14:00 Uhr
Kommt die Impfpflicht durch die Hintertüre, etwa durch Einschränkungen im Alltag? Die Debatte in Deutschland läuft. 

© picture alliance/dpa Kommt die Impfpflicht durch die Hintertüre, etwa durch Einschränkungen im Alltag? Die Debatte in Deutschland läuft. 

Die Worte, die der Zahnarzt aus Oberbayern wählt, sind deutlich. "Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt", soll es in einem Schreiben an die Mitarbeiter des Mediziners heißen, der zwei Praxen im Freistaat betreibt. Zuerst berichtete der Donaukurier über die Impfpflicht, die der Zahnarzt für seine Beschäftigten einführen möchte. Die Wortwahl, sagt Maximilian Weiland gegenüber dem Blatt, sei etwas unglücklich gewesen. In der Sache aber bleibt er bei seinem Vorstoß. Er sagt: "Wenn sich einer meiner Patienten mit Corona infiziert, dann stehe ich dafür gerade. Und wen ich beschäftige, entscheide ich."


Verstöße gegen den 15-Kilometer-Radius: So hoch ist das Bußgeld


Im Zweifel werde er sich sogar auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit seinen Mitarbeitern einlassen, sagt Weiland gegenüber dem Donaukurier. "Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt. Ich stehe sehr hinter dieser Impfung."

Juristische Lage ist unklar

Weiland stützt sich dabei auf einen Münchner Arbeitsrechtler. Der Arbeitgeber, sagte Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, sei verpflichtet, Mitarbeiter so gesund wie möglich zu halten. Das inkludiere womöglich eine solche Impfpflicht.


Nachteile im Alltag: Eine Impfpflicht durch die Hintertüre?


Gegenüber dem Donaukurier widerspricht der Arbeitsrechtler Peter Betz aber. Eine allgemeine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen - etwa medizinisches Personal - sei zwar grundsätzlich denkbar. Noch gibt es sie aber nicht.

"Eine vom Arbeitgeber ansonsten angeordnete Impfung würde in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit eingreifen." Das, was der oberbayerische Zahnarzt seinen Mitarbeitern auferlegen will, könne theoretisch sogar unter dem Straftatbestand der Nötigung fallen.

Verwandte Themen