Kommentar: Außerkraftsetzen der 15-Kilometer-Regelung nur ein symbolischer Rückschlag

26.1.2021, 17:06 Uhr

Aus Polizeikreisen war zu hören, dass diese Vorschrift im Grunde unkontrollierbar war. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat diese Tatsache in juristische Begrifflichkeiten gegossen: Die Vorschrift verstoße gegen die "Normenklarheit". Und daher kann man von ihr in der Vergangenheitsform sprechen. Sie ist nun Geschichte. Erwirkt hat den Beschluss der Passauer SPD-Landtagsabgeordnete Christian Flisek im Auftrag seiner Fraktion mit einem Normenkontrollantrag.

Der Rückschlag für die Pandemiebekämpfung im Freistaat ist eher symbolischer Natur. Denn inzwischen liegen nur noch fünf Landkreise über der Inzidenz von 200 und auch deren Infektionsraten sinken. Die noch bestehenden Hotspot-Kreise können ihr Gebiet weiterhin für Ausflügler von außerhalb sperren. Das hat der BayVGH ausdrücklich erlaubt. Schmerzlich ist das für die Passauer, die weiterhin nicht vor ihrer Haustür spazieren gehen können. Daran hat auch ihr Abgeordneter Flisek nichts ändern können.

Die FFP2-Maske bleibt

Eine andere Vorgabe, mit welcher die bayerische Staatsregierung einen Sonderweg in Deutschland eingeschlagen hat, hat vor dem BayVGH gehalten, nämlich das Gebot, im öffentlichen Nahverkehr und Geschäften nicht irgendeine, sondern eine FFP2-Maske zu tragen. Da meinten die recht solide alimentierten VGH-Richter unter anderem, dass die Kosten und Tragen dieser Masken zumutbar seien, weil man die Dinger nur kurze Zeit aufsetze. Da mögen andere durchaus anderer Ansicht sein.

Staatliche Rechthaberei ist jedenfalls nicht angebracht. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) verweist gerne darauf, "fast alle" ihrer Anti-Corona-Maßnahmen vor den Gerichten Bestand hielten. Das mag quantitaiv so sein, qualitativ aber sind die Verwaltungsgerichte dem staatlichen Verordnungsgeber doch schon bemerkenswert oft in den Arm gefallen, und zwar bei Themen, die nicht allesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Man denke an die Differenzierung von verschieden großen Ladengeschäften im Frühjahr, ans Alkoholverbot und nun eben auch an die 15-Kilometer-Regel.

Es wäre ja auch eine Riesenblamage, wenn eine Regierung, die über ein Heer an Spitzenjuristen verfügt, reihenweise Niederlagen vor Gericht erleiden würde. Die gesetz- und verordnungsgeberische Qualität eines Freistaats, der sich zugute hält, die besten Juristen auf dem Globus auszubilden und zu beherbergen, soll ja wohl nicht an Durchschnittswerten gemessen werden.

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