Auch Sprengstoff enthalten

Finger weg: Oberpfälzer Polizei warnt vor Kauf von illegalen Böllern

vnp

19.11.2022, 15:00 Uhr
Diese illegalen Raketen und Kracher wurden bei Kontrollen nahe der tschechischen Grenze sicher gestellt.

© PI Waldsassen/GPG Diese illegalen Raketen und Kracher wurden bei Kontrollen nahe der tschechischen Grenze sicher gestellt.

In den vergangenen Tagen kam es in der Oberpfalz zu vermehrten Aufgriffen von verbotenen Böllern und Pyrotechnik bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien. Beispielsweise wurden am 6. November rund 70 Kilo illegaler Pyrotechnik durch Einsatzkräfte der Grenzpolizei in Waldsassen sichergestellt.

Jedes Jahr vor den Silvesterfeierlichkeiten werden von Reisenden die verschiedensten Arten von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper) über die Grenze gebracht. Dabei sind sie sich der von den angebotenen Artikeln ausgehenden Sicherheitsrisiken oft nicht bewusst.

Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten. Je nach Verstoß kann es zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen kommen.

Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM=Bundesamt für Materialforschung und -prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt:

• Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind z.B. Wunderkerzen.

• Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren.

• Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selbst „basteln“. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen, Sachschäden oder gar der Tod können die Folge sein.

In der Oberpfalz haben die Bayerische Grenzpolizei und die Schleierfahndungen derzeit einen besonderen Blick auf solch explosive Frachten. Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Illegale Pyrotechnik wird sichergestellt und muss dann fachmännisch entsorgt werden. Nicht selten entstehen hier, neben der eigentlichen Strafe, erhebliche Entsorgungskosten.

Ausführliche Informationen findet man auf einem Informationsblatt.

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