Freundin brutal erdrosselt: Lebenslange Haft für Oberpfälzer

26.10.2018, 19:02 Uhr
Peter W. geht in den Gerichtssaal - und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht.

© Timm Schamberger/dpa Peter W. geht in den Gerichtssaal - und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht.

Der 59-Jährige habe sich von hinten seiner am Computer arbeitenden Lebensgefährtin genähert, sie mit Faustschlägen traktiert und mit einer Eisenstange auf die 53-Jährige eingeprügelt. Anschließend habe er versucht, sie zu erdrosseln, erst mit einem Kabelbinder, dann mit einem Kabel. Schließlich habe er sie mit bloßen Händen erwürgt. Das sah das Gericht als erwiesen an und verurteilte den Deininger zu lebenslanger Haft. Der heute 22-jährige Sohn des Paares hat den verletzten Vater nach der Bluttat gefunden: "Geh nicht hoch, ich habe sie erwürgt", habe er gesagt.

Diejenigen, die Peter W. lange kennen, beschreiben ihn als friedfertigen Menschen, er hat keine Vorstrafen. Er habe einen guten Job gehabt, Bekannte beschreiben ihn als "Bastler und Tüftler". Er verdiente nicht schlecht, bis er herzkrank wurde und einen Bandscheibenvorfall erlitt - er war zum Nichtstun gezwungen, wurde missmutig und übellaunig.

Furcht um Beziehung

Seine Partnerin versuchte sich als Schriftstellerin, ein Themengebiet, auf dem der Angeklagte sich nicht so souverän fühlte. Dann lernte seine Freundin einen Schriftstellerkollegen online kennen, mit dem sie eifrig chattete. Als er im Februar 2018, wenige Tage vor der Bluttat, erfuhr, dass sie ein Treffen auf einem Kongress plante, fürchtete er das Aus seiner Beziehung, und dass er aus dem Haus seiner Partnerin ausziehen und alles verlieren würde.

Staatsanwalt Philip Engl wertet die Tat als Mord und beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe. In seinem Plädoyer spricht er von einer "Gewaltorgie unvorstellbaren Ausmaßes". Das Mordmerkmal Heimtücke sah er als erfüllt.  Das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet und sich somit nicht wehren können.

Spontantat oder Heimtücke?

Die Verteidiger Marc Jüdt und Tobias Schmidt sehen keine Heimtücke, sondern eine Spontantat im Affekt. Nach Meinung seiner Anwälte soll Peter W. wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu weniger als acht Jahren Gefängnis verurteilt werden. Der 59-Jährige habe in völliger Verzweiflung gehandelt, was auch sein anschließender Suizidversuch zeige. Anwalt Jüdt sagt: "Er hat seine Lebensgefährtin verloren, und auch das straft ihn."

Die Schwurgerichtskammer sieht das anders. Die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger sagt über den Angeklagten: "Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt, und zwar bewusst ausgenutzt." Auch spreche nichts für eine Affekthandlung. Das Urteil lautet somit: Mord, lebenslang. Wird es rechtskräftig, kann der 59-Jährige frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.