Gerichtsstreit um Festwirt-Vergabe auf Juravolksfest geht weiter

4.5.2019, 12:48 Uhr
Wer darf die lukrative Rolle des Festwirts beim Frühlings- und Volksfest in Neumarkt besetzen? Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Wer darf die lukrative Rolle des Festwirts beim Frühlings- und Volksfest in Neumarkt besetzen? Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ein Neumarkter Bürger hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erstattet. Anlass war ein Bericht der Neumarkter Nachrichten über eine nichtöffentliche Sitzung des Festausschusses des Stadtrates gewesen. Diese Sitzung mit entsprechender Bewirtung fand in einem Restaurant des Gastronomen statt, der später vom Neumarkter Stadtrat den umstrittenen Zuschlag für die Volks- und Frühlingsfeste bis 2021 erhalten hat.

Vorwurf der Abgeordnetenbestechung

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte Vorermittlungen eingeleitet, aber den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergegeben, weil nach Angaben der Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke der "Vorwurf der Abgeordnetenbestechung" im Raum gestanden habe. Nach dem Strafgesetzbuch wären auch kommunale Mandatsträger betroffen. Erste Gerichtsinstanz wäre dann das Oberlandesgericht München gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe aber eine "Abgeordnetenbestechung" nicht erkennen können. Nunmehr wird bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein mögliches Strafverfahren spielt am Rande auch bei zwei Prozessen am Verwaltungsgericht Regensburg eine Rolle. Diese Verfahren hat der unterlegene Bewerber für den Festwirt gegen die Stadt Neumarkt angestrengt. Der Gastronom ist allerdings in einem ersten Eilverfahren gescheitert, mit dem er seine Zulassung als Festwirt schon für das Frühlingsfest 2019 erreichen wollte.

Ausgang noch offen

Ohne Hauptverhandlung hat sich das Verwaltungsgericht Regensburg in einem ersten Verfahrensschritt intensiv mit dem Pro und Kontra der Zulassung des Festwirts auseinandergesetzt. Eine einstweilige Anordnung wollten die Richter nicht erlassen, "da ein gebundener Anspruch auf Zulassung des Antragstellers mangels Ermessensreduzierung auf Null nicht gegeben ist. Wegen des verbleibenden Ermessensspielraums der Antragsgegnerin (die Stadt Neumarkt, Anm. d. Red.) konnte das Gericht keine Spruchreife (...) herstellen." Es sei "nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Rahmen einer Neuentscheidung im Sinne des Antragsstellers entschieden werden wird. Die Erfolgsaussichten sind bei der neuen Entscheidung nicht als evident zugunsten des Antragssteller zu bewerten."

Gleichwohl sieht der Anwalt des unterlegenen Festwirt-Bewerbers, Dr. Michael Jobst aus Roding, für das bisher nicht terminierte Hauptsacheverfahren eine "Aussicht auf Erfolg". Ziel sei es nach wie vor, dass sein Mandant in einer Verhandlung noch rechtzeitig vor dem Volksfest 2019 im August den "Zuschlag" als Festwirt bekommt. Jobst: "Wir fühlen uns bestätigt, weil das Gericht Fehler bei der Vergabe benennt." Es sei damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht die Vergabe des Festwirts an den Stadtrat zurückverweist, der sich bei einer neuen Entscheidung an die rechtlichen Hinweise der Richter halten müsse.

"Fehler bei der Auswahl"

Laut Interpretation des Rechtsanwaltes habe das Verwaltungsgericht "Fehler bei der Auswahlentscheidung gesehen". So habe die Stadt bei der Festwirt-Vergabe Kriterien angewandt, die teilweise in den Bewerbungsbedingungen nicht enthalten gewesen seien. So sei dort nicht festgelegt worden, dass auch eine umsatzabhängige Pacht für die Ausrichtung der Feste möglich sei.

Für den unterlegenen Bewerber hatte es sich negativ ausgewirkt, dass er keinen Nachweis über eine Haftpflicht- und Unfallversicherung vorgelegt habe – in den Bewerbungsbedingungen sei das aber gar nicht gefordert gewesen, so Rechtsanwalt Dr. Jobst. Schließlich sei von der Stadt nur der Umfang des Personalpools für die Ausrichtung der Feste gefordert worden. Beim Zuschlag durch die Stadt sei dann aber plötzlich die angebliche Qualität der Mitarbeiter ins Spiel gekommen. Der Anwalt bewertet den Beschluss des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren so: "Das Gericht hat an manchen Stellen deutliche Worte gebraucht."

Die Neumarkter Nachrichten haben sich intensiv darum bemüht, von der Stadt Neumarkt eine Stellungnahme zu dem Fall zu erhalten. Das Rathaus verbreitete nach der Eilentscheidung eine Pressemitteilung, in der es wörtlich heißt: "Die Stadt Neumarkt hat mit dem Hinweis ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und auf die nichtöffentliche Entscheidung im Stadtrat bisher inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben und wird dies während des weiterhin andauernden Verfahrens so beibehalten."

Gleichwohl wollten die NN OB Thomas Thumann Gelegenheit geben, zu dem Rechtsstreit Stellung zu nehmen, doch dieser bekräftigte: Im laufenden Verfahren werde die Stadt "keine Stellungnahme abgeben".

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