Das sind alle Grundschulen in Nürnberg im Überblick

7.3.2018, 16:36 Uhr

Hier finden Sie eine interaktive Karte, auf der alle Grundschulen in Nürnberg, ihr Betreuungsangebot und unter anderem auch ein Verweis auf deren Homepage eingezeichnet sind: (Sollte die Karte nicht angezeigt werden, benutzen Sie bitte diesen Link.)

Wie erfahre ich, welche meine Sprengelschule ist?

Dafür hat die Stadt Nürnberg einen Online-Service eingerichtet in Form eines Sprengelfinders. Hier der Link: 

https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulsuche.html

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden die Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Die Untersuchung findet von November bis zirka Juli zeitnah zum sechsten Geburtstag statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin, Untersuchungsort sowie Fragebogen. 

Geprüft wird, ob das Kind körperlich, kognitiv und sozial-emotional "reif" für die Schule ist. Mitgebracht werden muss u.a. das Impfbuch sowie das gelbe Kinderuntersuchungsheft (inkl. Nachweis über die Teilnahme an der ebenfalls verpflichtenden Früherkennungsuntersuchung U9).

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung können Fragen unsicherer Eltern geklärt werden zum Thema Rückstellung oder vorzeitiger Einschulung. Weitere Informationen:

https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/einschulung.html

Welche Möglichkeiten der Unterbringung habe ich für mein Kind nach Schulschluss in Nürnberg?

Für die Betreuung nach der Schule gibt es drei Möglichkeiten:
- den Besuch einer Ganztagesklasse,
- die Unterbringung im Hort oder
- in der Mittagsbetreuung. 

1. Gebundene Ganztages-Klasse: gibt es bislang nur in der Grundschule Insel Schütt, der Michael-Ende-Grundschule, der Konrad-Groß-Grundschule sowie der Scharrerschule Nürnberg. Der Tagesablauf (8 bis 16 Uhr) wird von der Schule organisiert und beinhaltet das Mittagessen. Die Teilnahme ist verpflichtend. 

2. Hort: Hier werden die Grundschüler vor sowie nach dem Unterricht von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Mittagessen, Hausaufgaben- sowie Ferienbetreuung,  pädagogische Angebote und die Beobachtung der individuellen Entwicklung des Kindes gehören zum Konzept.

Der Anmeldetermin findet einheitlich am Jahresanfang statt und wird in der Regel über den Sprengelkindergarten verkündet. Im Rahmen der Anmeldung können auch Alternativ-Einrichtungen genannt werden, falls im Sprengelhort kein Platz frei ist. Denn die Stadt leidet seit Jahren unter Hortplatzmangel. Die Plätze werden über einen Punktekatalog vergeben. Hat das Kind eine Absage aus dem Sprengelhort, gibt es noch die Alternative Zentralhort. Oder die Mittagsbetreuung.

3. Mittagsbetreuung: Die Mittagsbetreuung schließt an das Unterrichtsende an und beinhaltet auch ein warmes Mittagessen. Buchungszeiten (bis 14.30 oder verlängert bis 16.30 Uhr), Hausaufgabenbetreuung sowie pädagogisches Angebot varriieren aber stark je nach Schule und (privatem oder kommunalem) Träger. Auch die Ferienbetreuung ist nicht in jeder Einrichtung gewährleistet. Die jeweiligen Angebote sind über die Homepage der Schule abrufbar. 

Die Anmeldung erfolgt über den Träger und findet meistens für künftige Erstklässler am Schulanmeldetag statt. Vor allem in Sprengeln mit Hortplatzmangel ist es trotzdem ratsam, sich bereits im Vorfeld zu informieren.  

4. Private Schulen bieten folgende Betreuungsmöglichkeiten an: Maria-Ward-Schule (offener Ganztag), Wilhelm-Löhe-Grundschule (Ganztag und Hort), Jenaplan-Schule (Ganztag und Hort), Rudolf-Steiner-Schule (Mittagsbetreuung und Hort), Montessori-Volksschule (Mittagsbetreuung und Hort).

Das Jugendamt hat die Servicestelle Kitaplatz eingerichtet. Hier werden allgemein Fragen nach Betreuungsplätzen beantwortet (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Mittagsbetreuung,...): https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/servicestellekitaplatz.html

Was mache ich, wenn mein Kind eine andere Schule als die "Sprengelschule" besuchen soll?

>>>In Bayern herrscht "Sprengelpflicht". Nürnberg hat die Ausnahmen für Gastschulen verschärft. Alle Infos dazu finden Sie hier<<<

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz?

Bisher nicht. Die gute Nachricht: der Rechtsanspruch kommt. Die schlechte: erst ab dem Jahr 2025. Lesen Sie hierzu den Artikel Rechtsanspruch auf Hortplatz kommt - aber erst 2025

Telefonische Auskunft zum Thema Grundschule erteilt das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter der Telefonnummer 09 11 / 23114173.