Homeoffice: So lässt sich das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

18.4.2020, 16:06 Uhr
Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit von zuhause aus.

© Sebastian Gollnow/dpa Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit von zuhause aus.

Grundsätzlich muss das häusliche Arbeitszimmer dafür den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, sagt der Fiskus. Das heißt zu deutsch: Wesentliche Teile der Berufsarbeit müssen am heimischen Schreibtisch stattfinden. Für einen freiberuflichen Versicherungsmakler trifft das sicher zu, für Lehrkräfte, die den Unterricht zu Hause vorbereiten und dort Schulaufgaben korrigieren, ebenfalls. Ein Büroangestellter aber, der tagsüber in der Firma sitzt, findet in Sachen heimisches Arbeitszimmer bei Finanzamt in aller Regel kein Gehör.

Normalerweise. In Zeiten von Corona können auch solche Arbeitnehmer im Heimbüro häufig Steuern sparen, meint die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), die in Nürnberg mit drei Beratungsstellen vertreten ist. Zumindest diejenigen, deren Vorgesetzte sie angesichts des Virus’ fürs Erste zur Heimarbeit verdonnert haben. Denn für sie ist das heimische Büro Mittelpunkt ihrer Arbeit, solange sie den betrieblichen Arbeitsplatz nicht nutzen dürfen.


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Steuerlich betrachtet, muss das Heimbüro allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass es sich in einem separaten, abgeschlossenen Raum in der Wohnung befindet, der als Büro ausgestattet ist und keinen anderen Zwecken (etwa als Gästezimmer) dient. Durchgangszimmer gehören nicht dazu; der Laptop am Wohnzimmertisch bringt ebenfalls keinen Steuervorteil. Auch bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung wird das Finanzamt abwinken. Die Sachbearbeiter fordern auch gerne mal einen Grundriss der Wohnung vom Steuerbürger an.

Wichtig ist auch, wie groß der Anteil der Arbeitszeit ist, die man im Homeoffice verbringt. Drei oder mehr Wochenarbeitstage bedeuten: Die Zeit daheim überwiegt, für die gesamte Heimarbeits-Phase können deshalb alle Kosten des heimischen Büros unbegrenzt geltend gemacht werden. Bei weniger Tagen im Homeoffice überwiegt die Arbeitszeit in der Firma: Hier erkennt der Fiskus maximal 1250 Euro Kosten pro Kalenderjahr für das Heimbüro an. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können diese Büronutzung übrigens beide absetzen.

Konkrete Gedanken dazu muss man sich aber erst im kommenden Jahr machen, wenn die Steuererklärung für 2020 (eventuell mit fachlicher Unterstützung) ansteht. Im Moment ist es viel wichtiger, die Belege für alle Anschaffungen aufzuheben, die man für das Corona-Heimbüro macht, rät die Finanzwirtin Andrea Staab, die die Lohi-Beratungsstelle im Adcom-Center leitet. Das kann vom Büromaterial bis zum Schreibtisch-Kauf reichen. Dazu kommen die anteiligen Betriebskosten der Wohnung sowie die anteilige Miete oder für Eigentümer die Kreditzinsen sowie die Gebäudeabschreibung.

Und das kann sich läppern – ein Beispiel: Auf ein Arbeitszimmer mit zehn Quadratmetern entfallen in einer 100-Quadratmeter-Wohnung zehn Prozent aller Kosten: Heizung, Strom, Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr und so weiter können sich auf bis zu drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche addieren. Bei einer Kaltmiete von acht Euro pro Quadratmeter kommen also für das Büro anteilige Kosten von bis zu 110 Euro im Monat zusammen.

Finanzamt will wohl Beleg sehen

Sollte die Corona-Phase Mitte Mai zu Ende gehen, könnte man hier 220 Euro geltend machen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent würde dies zu 66 Euro Steuerersparnis führen.

Dazu kämen noch die genannten Aufwendungen für Büromaterial und -ausstattung sowie für Telefon/Internet. Sollte die Homeoffice-Phase noch länger dauern, dann steigt die Steuerersparnis entsprechend.

Sehr wahrscheinlich wird das Finanzamt auch einen Beleg dafür anfordern, dass die Corona-bedingte Heimarbeit stattgefunden hat, so Beratungsstellen-Leiterin Staab. In aller Regel wird dies eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers sein, wonach der Mitarbeiter seinen betrieblichen Arbeitsplatz nicht nutzen konnte. Etwa weil der Betrieb auf Weisung der Behörden hin vorübergehend dicht machen musste. Oder weil der Arbeitgeber eine Kontaktsperre zwischen Kollegen verhängt hat, damit das Corona-Virus im Fall des Falles nicht gleich den ganzen Betrieb lahm legt.


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