Kopfhörer auf dem Rad oder im Auto: erlaubt - aber gefährlich

23.4.2021, 11:57 Uhr
Oben ohne sind immer weniger: Fußgänger, Radler und auch Autofahrer nutzen Kopfhörer.

© Uli Deck, NN Oben ohne sind immer weniger: Fußgänger, Radler und auch Autofahrer nutzen Kopfhörer.

Manche verschwinden fast in den Ohren, andere spannen sich wie ein Bogen über den Kopf. Einige sind schon kabellos. Sie alle aber sind: ein Risiko.

Telefonieren und Musik hören

Viele Radfahrer, aber auch Autofahrer und genauso Fußgänger tragen Kopfhörer. Wie viele, hat der Allgemeine Deutsche Auto-Club vor ein paar Jahren untersucht. In mehreren deutschen Städten hat der ADAC das Verhalten von Schülern und Studenten analysiert, die mir dem Rad in die Schule oder in die Uni gefahren sind. 700 der 7300 jungen Menschen hatten Kopfhörer im oder über dem Ohr.

Schon 2015 hat der Deutschen Verkehrssicherheitsrat eine Studie durchführen lassen. Die Befragung hat ergeben, dass jeder fünfte Fußgänger und jeder fünfte Radfahrer regelmäßig Kopfhörer trägt. Unter den 15- bis 34-Jährigen nutzt die Ohrstöpsel sogar jeder zweite immer wieder oder zumindest ab und zu.

Kopfhörer sind im Trend

Heute sind es womöglich noch mehr. Kopfhörer liegen im Trend. Dazu kommt, dass das Smartphone immer mehr genutzt wird. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer telefonieren, hören Musik, Podcast oder Hörbuch. Und sind dadurch abgelenkt. Sie achten weniger auf die anderen Verkehrsteilnehmer.

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Verboten aber sind die Knöpfe im Ohr aber nicht. "Das Tragen von Kopfhörern ist weder im Auto noch auf dem Rad verboten", sagt Dennis Heldt. Der Sprecher vom ADAC Nordbayern weiß aber auch: Die Straßenverkehrsordnung schränkt die Nutzung ein. Genauer: der Paragraf 23.

Darin heißt es, dass Sicht und Gehör nicht durch die Verwendung von Geräten beeinträchtigt werden dürfen. "Vereinfacht formuliert: Die Lautstärke ist entscheidend, sowohl im Auto als auch auf dem Rad", erklärt Heldt. Denn ist die Musik zu laut, besteht die Gefahr, dass wichtige Umgebungsgeräusche wie Sirenen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen überhört und nicht wahrgenommen werden.

Wer sich durch zu laute Musik im Auto - dort auch ohne Kopfhörer - ablenken lässt, muss mit einer Verwarnung in der Höhe von zehn Euro rechnen. Wer mit Kopfhörer einen Unfall baut, trägt eine Teilschuld. Auch Radfahrer, die auf dieselbe Weise nicht aufmerksam und in einen Vorfall involviert sind, bekommen in vielen Fällen eine Teilschuld. Auch bei ihnen sind bei Ablenkung zehn Euro fällig.

Auch Fußgänger laufen besser ohne

"Der ADAC rät beim Fahren alle Sinne zu nutzen und auf Kopfhörer besser zu verzichten", sagt Dennis Heldt, "und die Musiklautstärke im Straßenverkehr zu reduzieren." Der Kraftfahrer-Schutz sieht das genauso. Deutschlands drittgrößter Auto-Club empfiehlt aber auch Fußgängern, Kopfhörer "beim Gehen nicht zu tragen".

Denn zu leicht übertöne die Musik den Verkehrslärm der Umgebung, auch Maskierungseffekt genannt. Gleiches gilt, wenn sich Fußgänger - genauso wie Rad- und Autofahrer - mehr auf die Inhalte von Podcasts und Hörbücher konzentrieren. Und dadurch herannahende Autos, Busse, Trambahnen, E-Mobile und Elektroroller zu spät oder gar nicht hört.

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