Fall 11 der Weihnachtsaktion

Lust auf Nebenjob verhagelt: Lohn schmälert Witwenrente

25.11.2021, 09:45 Uhr
Rentner können die Scheine drehen und wenden, wie sie wollen: Viele haben trotz langer Erwerbstätigkeit nur bescheidene Ansprüche erworben - Hermann K. steht da stellvertretend für viele. 

© Juergen Blume, epd Rentner können die Scheine drehen und wenden, wie sie wollen: Viele haben trotz langer Erwerbstätigkeit nur bescheidene Ansprüche erworben - Hermann K. steht da stellvertretend für viele. 

Aber mit der Rente seiner Frau, so seine Erwartung, würden sie gemeinsam schon über die Runden kommen. Nebenher durfte er im Jahr noch 6.300 Euro hinzuverdienen. Da er sich fit genug fühlte, nutzte er die Chance, mit seinem handwerklichen Geschick stundenweise in einem Einrichtungshaus mit anzupacken.

„Man denkt doch: Wenn man seine Rente hat, hat man seine Ruhe“, sagt der bald 70-Jährige. Doch ihm war das nicht vergönnt. Vor allem, weil er den allzu frühen Tod seiner Frau zu verkraften hat. Noch selbst kaum im Ruhestand, war sie kurz vor dem ersten Lockdown einer schweren Darmkrebs-Erkrankung erlegen. Corona traf die Familie dann doch noch mit Wucht: Eine Beisetzungsfeier zum würdigen Abschiednehmen war erst Monate später möglich.

Über den seelischen Schmerz hinaus häuften sich für den Witwer alsbald die Schwierigkeiten. Dass er zum Beispiel mehrfach keinen Zugang zum gemeinsamen Konto des Ehepaars bei einer Direktbank hatte, war noch das Harmloseste – bis bei dem Geldinstitut der Groschen gefallen und geklärt war, dass es nur noch für eine Person geführt wurde. Zu schaffen machten ihm vor allem die materiellen Folgen.

Zum einen: Noch immer muss Hermann K. einen Verbraucherkredit abstottern, den er mit seiner Frau für die Renovierung der Wohnung und einen Gebrauchtwagen aufgenommen hatte. Obwohl ihm nun neben den Zahlungen im Monat kaum mehr das Existenzminimum bleibt, lehnte die Bank niedrigere Raten stur ab. Das Auto musste er längst verkaufen, andere Habseligkeiten ebenso.

Zum andern belastet den Nürnberger das Tauziehen um die Witwenrente seiner Frau. Erst war diese deutlich zu niedrig angesetzt, nach erfolgreichem Widerspruch wurden ihm gut 300 Euro zugestanden. Inzwischen fordert die Rentenkasse doch angeblich zu viel überwiesene knapp 2000 Euro zurück – und das hat mit seinem Nebenjob zu tun.

Auf einen kurzen Nenner gebracht: Was er sich hinzuverdient, wird ihm angerechnet und führt zu Abzügen beim Anspruch auf die Witwenrente. „Es ist aussichtslos: Selbst mit etwas Arbeit komme ich auf keinen grünen Zweig“, klagt der Rentner. „Dabei will ich doch alles zurückzahlen, was noch aussteht. Da habe ich meinen Stolz.“

Dazu kommt, dass ihm das „Herumsitzen“ ganz und gar nicht liegt. „Ich muss etwas tun, das macht mir sogar Spaß und sorgt für Ablenkung“, sagt er. Zumal ihm das auch über die Trauer und die Leere in der Wohnung hinweghilft. Wenn es darum geht, die Lebensleistung mit der vieldiskutierten Grundrente anzuerkennen, ginge der Ruheständler gewiss als Paradebeispiel durch: Selbst nach 45 Jahren Arbeit in Vollzeit liegen seine monatlichen Rentenansprüche nicht viel über der Grundsicherungsgrenze.

Das kommt nicht von ungefähr: Über viele Jahre hatte sich Hermann K. mit kleineren Jobs, zum Beispiel als Schaustellergehilfe und beim Zirkus, durchschlagen müssen, ehe er im Umzugsgewerbe Fuß fasste. Als Bub und Jugendlicher in einer Familie mit sieben Geschwistern hatte er keine leichte Kindheit erlebt – und noch das einstige Lagerleben in Langwasser kennengelernt, ehe dort Wohnblöcke entstanden.

Freude für alle“ bittet auch um Ihre Hilfe: Sparkasse Nürnberg: DE63 7605 0101 0001 1011 11; Sparkasse Erlangen: DE28 7635 0000 0000 0639 99; Sparkasse Fürth: DE96 7625 0000 0000 2777 72; Postbank Nürnberg: DE83 7601 0085 0400 0948 54.

Verwandte Themen


Keine Kommentare