Vor dem Raumordnungsverfahren

Naturschützer fordern ein deutlich kleineres ICE-Werk in Mittelfranken

23.8.2021, 14:27 Uhr
Naturschützer fordern ein deutlich kleineres ICE-Werk in Mittelfranken

© Deutsche Bahn/Oliver Lang

„Die DB-Fernverkehr plant mit 46 Hektar Fläche und etwa fünf Kilometer Länge, da kommen im Raum Nürnberg natürlich nur wenige Flächen in Frage. Alle wären nur mit großen Umwelteingriffen zu realisieren und sind deshalb höchst umstritten“, betont der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

"Weitere Standorte suchen"

„Es geht aber auch deutlich flächensparender. Wir fordern die Deutsche Bahn auf, für das Raumordnungsverfahren im südbayerischen Raum und in Nürnberg weitere Standorte zu suchen und dabei den möglichen Flächenumgriff von 26 Hektar und 2,3 Kilometer Länge zugrunde zu legen“, so Mergner.

Das Nürnberger Planungsbüro Quadra Ingenieure hatte im Auftrag von Bündnis90/Die Grünen eine Studie erarbeitet, nach der das neue ICE-Werk mit deutlich weniger Platz auskommen würde. Die derzeitigen XXL-Planungen der Bahn seien nicht zeitgemäß, unterstreicht der stellvertretende BN-Landesbeauftragte Professor Kai Strobel. Die Bahn müsse beim nötigen Ausbau ihrer Infrastruktur klima-, wald- und bodenschonend planen, sonst mache die Verkehrswende keinen Sinn.

Jetzt - noch vor dem Beginn des Raumordnungsverfahren - wäre aus Sicht des BN noch Zeit, eine Alternative zu planen.

Die Deutsche Bahn prüft neun Standorte in und um Nürnberg herum. Ihr Favorit - das Areal bei Fischbach und Altenfurt - ist auf heftigen Protest der Bürger und Kommunalpolitiker gestoßen. Auch bei den anderen Standorten regt sich deutlicher Widerstand. Das Schienen-Unternehmen will die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken bis zum November einreichen.

Auswirkungen auf Mensch und Tier

Die Behörde soll vor allem folgende Fragen klären: Wie wirkt sich das geplante Vorhaben auf Wirtschaft, Siedlung und Verkehr des jeweiligen Standortes aus? Wie sind die Auswirkungen auf Mensch, Tier, Umwelt und andere Bereiche? Das Raumordnungsverfahren ist kein Genehmigungsverfahren, das mit einer Baugenehmigung abschließt. Dies erfolgt erst in einem weiteren Schritt.

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