Ryanair streicht Flüge: Das müssen Kunden wissen

5.12.2019, 05:26 Uhr
Die irische Fluggesellschaft Ryanair wird ab nächsten Sommer ihr Flugangebot in Nürnberg stark einschränken.

© Kilian Trabert Die irische Fluggesellschaft Ryanair wird ab nächsten Sommer ihr Flugangebot in Nürnberg stark einschränken.

Die Nachricht, dass Ryanair sein Flugangebot in Nürnberg ab April 2020 stark einschränken will, trifft nicht nur die über 100 hier stationierten Beschäftigen, sondern auch viele Kunden. Welche Möglichkeiten sie nun haben und ob ihnen eine Entschädigung zusteht, regelt eine EU-Fluggastverordnung.

Welche Ziele werden gestrichen?

Der Flughafen Nürnberg hat aktuell noch keine Informationen darüber, welche Orte Ryanair ab April nicht mehr anfliegen will. Fest steht aber, dass manche Kunden von Annullierungen betroffen sein werden. "Die Ryanair-Ziele waren bislang immer gut gebucht. Die Nachfrage war da", heißt es dazu am Albrecht-Dürer-Flughafen. Wie viele Passagiere genau betroffen sein werden, ist derzeit aber noch nicht klar. Sprecher Christian Albrecht betont aber, dass einige der von Ryanair angeflogenen Ziele auch von anderen Fluggesellschaft bedient werden; dazu gehört etwa Kiew. Die Airline Corendon habe zudem bereits Interesse am Flugziel Tel Aviv angemeldet. Im kommenden Jahr will Corendon zudem eine zweite Maschine in Nürnberg stationieren.

Was steht Kunden nun zu?

Wer ein Ticket für einen annullierten Flug besitzt, der hat als Kunde zwei Möglichkeiten, erklärt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern: Zum einen können sich Kunden den kompletten Flugpreis erstatten lassen. Das heißt, auch die auf das Ticket erhobenen Steuern muss Ryanair dann an die Kunden zurücküberweisen.

Die zweite Möglichkeit ist, von der Fluggesellschaft eine "Ersatzbeförderung" zu verlangen. In dem Fall muss Ryanair seinen Kunden also einen alternativen Flug anbieten, zum Beispiel mit einer anderen Fluggesellschaft. Kostet das Ticket mehr als das ursprüngliche, müssen die Mehrkosten von Ryanair übernommen werden. Es gibt aber einen Haken: Laut Zeller ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet einen Flug genau am selben Tag anzubieten. Auch ein Flug ein oder zwei Tage nach dem eigentlich Abflugdatum, sei eine adäquate Alternative.


Nach Aus von Ryanair-Basis: Das sagt der Flughafen-Chef


Zudem kann sich auch der Ort des Abflugs ändern. Das heißt, Ryanair darf seinen Kunden auch einen alternativen Flug von einem anderen Flughafen aus anbieten. Eventuell entstehende Kosten für die Fahrt dorthin muss die Fluggesellschaft aber übernehmen.

Welche der beiden Möglichkeiten Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen, ist ihnen selbst überlassen. Die Fluggesellschaft kann die Entscheidung darüber nicht treffen, betont Zeller.

Wie sollen Kunden vorgehen?

Kunden, die von den Streichungen betroffen sind, werden von der Fluggesellschaft darüber informiert. Da die Reduktion der Flüge aber erst ab April 2020 beginnt, kann das noch etwas dauern. Der Winterflugplan, der bis Ende März geht, ist laut Flughafen nicht betroffen.

Sollten sich Kunden dennoch unsicher sein, können sie die irische Fluggesellschaft auch direkt über deren Webseite kontaktieren. Dann, so rät Verbraucherschützerin Zeller, sollten Verbraucher dem Unternehmen eine schriftlich festgehaltene Frist von zwei bis drei Tagen setzten, binnen der sie zum Beispiel ein alternatives Angebot bekommen möchten.

Stehen Kunden weitere Leistungen zu?

Ist ein Flug kurzfristig verspätet oder fällt spontan aus, haben Kunden oft Anspruch auf Betreuungsleistungen, zum Beispiel für Essen oder eine Übernachtung, Da die Flüge von Ryanair aber erst im April stattfinden, trifft dies hier nicht zu.

Auch auf Entschädigungszahlungen haben Ryanair-Gäste in diesem Fall keinen Anspruch, so Zeller. Diese gelten nur dann, wenn der Flug erst sieben Tage vor dem Abflugdatum gestrichen wird.

15 Kommentare