Schließungen und Verbote in Nürnberg: Das ändert sich ab 1. Dezember

28.11.2020, 16:35 Uhr
Glühwein gibt es derzeit in Nürnberg noch zum Mitnehmen. Ab Dienstag darf man ihn zwar noch mitnehmen, aber nicht mehr in der Zone der Innenstadt trinken, in der eine verschärfte Maskenpflicht gilt. Die Regelung greift bei einem Inzidenzwert von über 200.

© Roland Fengler, NNZ Glühwein gibt es derzeit in Nürnberg noch zum Mitnehmen. Ab Dienstag darf man ihn zwar noch mitnehmen, aber nicht mehr in der Zone der Innenstadt trinken, in der eine verschärfte Maskenpflicht gilt. Die Regelung greift bei einem Inzidenzwert von über 200.

Es ist inzwischen ein fester Ablauf: Die Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin beschließt Regelungen zu den Corona-Beschränkungen. Einen Tag später gibt die bayerische Staatsregierung ihre Version des Ganzen heraus. Danach werden die Gemeinden über die Details informiert. So verhält es sich aktuell erneut, nach dem Gipfel in Berlin und vor Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes.

Das Warten auf Definitionen

Die neuen Verordnungen gelten ab dem 1. Dezember, das ist das einzige, was bislang feststeht. Ansonsten sind Nürnbergs Ordnungsbehörden und die Verwaltung bis dato auf die Informationen angewiesen, die sie der Presse entnehmen können – wie die Neuigkeiten unter anderem zum Alkoholkonsum in der Innenstadt.

Bis zum Abend des 30. November gilt die aktuelle Regelung: Gastwirte dürfen "mitnahmefähige Getränke", also auch Alkohol, bis um 22 Uhr verkaufen. Konsumiert werden sollen diese aber nicht "im Einflussbereich" des Restaurants, der Kneipe oder Bar, sondern zu Hause. Das klappt nicht immer so gut, räumt Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch ein.


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Vor allem die Museumsbrücke bleibt ein Ort, an dem die Menschen gerne verweilen. "Das ist natürlich für die Gastwirte ganz schwer durchzusetzen", so Kuch. Beim Ordnungsamt riefen immer mal wieder Bürgern an, um sich über zusammenstehende Personen zu beschweren, die Glühwein "to go" trinken, sagt Ordnungsamts-Sachgebietsleiter Rainer Lenzner.

Wochenmarkt bleibt auf

Ab Dienstag wird die Regelung verschärft. Bei einem Inzidenzwert über 200 (das ist derzeit der Fall) wird ein Alkoholkonsumverbot erlassen. Das heißt, in dem Gebiet der Innenstadt, in dem auch jetzt bereits die Maskenpflicht herrscht, darf Alkohol zwar in "mitnahmefähigen Gefäßen" verkauft werden, aber er darf in dieser Sonderzone nicht getrunken werden.


An den 25 Ständen der Weihnachtsinseln dürfen nur alkoholfreie Getränke oder kalter, in Flaschen abgefüllter (also nicht verzehrfertiger) Glühwein verkauft werden.
Märkte, die Lebensmittel verkaufen – wie der Wochenmarkt – bleiben erlaubt, Flohmärkte oder Warenmärkte nicht. Geschlossen bleiben ab Dienstag auch Bibliotheken und das Bildungszentrum, Musik- und Fahrschulen.

Geböllere mit Einschränkung

Beim Thema Silvesterfeuerwerk ändert sich in Nürnberg nicht viel. "Schon in den vergangenen Jahren gab es im Zentrum Zonen, in denen kein Feuerwerk gemacht werden durfte – aus Sicherheits- und Denkmalschutzgründen", so Kuch. Daran werde sich nichts ändern. Im Stadtrat werde man im Dezember beraten, ob eine Ausweitung nötig ist.


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Hinfällig würde das alles jedoch sowieso wieder, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert über 300 stiege. Dann stünden Ausgangsbeschränkungen im Raum. Wie die aussehen könnten, ist völlig unklar. "Wir fragen uns auch: Für wen sollen die gelten?" In einem solchen Fall müssten die Beschränkungen begründet werden, eine Bewertung durch das Gesundheitsamt erfolgen. Zudem brauche man dann eine exakte Definition, welche Geschäfte offen bleiben dürften. Auch das sei noch undefiniert.

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