Wahlplakate der Parteien: Was ist erlaubt, was nicht?

16.8.2017, 05:38 Uhr
Wer für seine Partei werben will, muss, wie hier auf dem Bild geschehen, Regeln einhalten.

© F.: Michael Matejka Wer für seine Partei werben will, muss, wie hier auf dem Bild geschehen, Regeln einhalten.

Plakate aufstellen ist eine Kunst für sich. Das Liegenschaftsamt hat an die Parteien ein vierseitiges "Merkblatt Wahlplakatierung" herausgegeben. Darin steht zum Beispiel, dass Verkehrsinseln, Ampeln, Bushaltestellen, Parks, Bäume, Spielplätze oder Verkehrszeichen "für den fließenden Verkehr", also zum Beispiel Vorfahrtsschilder, tabu seien für Plakate.

Doch die Vorschriften sind das eine, das Befolgen ist das andere. Es seien schon 20 Beschwerden wegen unzulässiger Wahlwerbung eingegangen, sagt Claus Fleischmann, Chef des Liegenschaftsamts. Etwa weil ein Plakat doch mitten auf der Kreuzung steht oder mit Kabelbinder an einen Baum gezurrt worden ist.

Die Beschwerden stammen von der politischen Konkurrenz, die die Verfehlungen der anderen mit Foto-Beweis ans Liegenschaftsamt schickt. Oder von Bürgern oder eben den Mitarbeitern des Liegenschaftsamts selbst.

Ist das Plakat tatsächlich an der falschen Stelle, dann fordert die Behörde die betroffene Partei auf, den Aufsteller innerhalb von drei Tagen mitzunehmen, ansonsten droht eine kostenpflichtige Entfernung. Drei Euro würden pro Plakat fällig, fährt Fleischmann fort. Die Einlagerung der Plakate kostet extra.

Ein beliebter Volkssport ist darüber hinaus, Wahlplakate mit Aufklebern oder Filzstift zu verfremden oder gar komplett zu zerstören. Die Polizei weist darauf hin, dass diese Zierden nicht unter die Kategorie "Lausbubenstreich" fallen.

Vor wenigen Tagen wurden zwei junge Männer festgenommen, die in der Passauer Straße AfD-Plakate beschädigt hatten. Ein Zeuge hatte die beiden beobachtet und die Polizei verständigt.

Schwarze Zähne, Bärte und Brüste

Im Bereich des Business-Towers - dort hat die AfD großflächig plakatiert - wurden die jungen Männer, 19 und 20 Jahre alt, entdeckt. Zwar versuchten sie noch zu fliehen, konnten aber kurz darauf geschnappt werden.

Nun werden sie wegen Sachbeschädigung angezeigt. Wie Polizeisprecher Bert Rauenbusch sagt, sei dieser Strafbestand bereits dann erfüllt, wenn ein Politikerkopf nur einen schwarzen Zahn oder einen Bart verpasst bekommt. "Der ursprüngliche Zweck des Plakates, nämlich die Werbung, ist damit nicht mehr gegeben", sagt Rauenbusch.

Ebenfalls kein Kavaliersdelikt ist dementsprechend auch die folgende Aktion: Auf einem Plakat sind FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner Brüste gewachsen. Irgendwer hatte ihm zwei entsprechende Aufkleber verpasst.


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