Anklage wegen Körperverletzung

Nach verstörendem Video: Vermeintliches Rassismus-Opfer stand vor Gericht

20.10.2021, 05:58 Uhr
Nach verstörendem Video: Vermeintliches Rassismus-Opfer stand vor Gericht

© Michael Schick/imago images

Die Szenen, die die 25-Jährige gefilmt und ins Internet gestellt hatte, hatten vor zweieinhalb Monaten bundesweit für Empörung auf Twitter und Instagram gesorgt und eine Debatte um Alltagsrassismus ausgelöst. Auch prominente Persönlichkeiten wie die Komikerin Enissa Amani, Tänzerin Motsi Mabuse und der ehemalige "Köln 50667"-Darsteller David Ortega hatten das Video kommentiert.

Darin ist nämlich zu sehen, wie die junge Mutter von mehreren Personen verfolgt wird, die sie und ihre Kinder beleidigen und bedrohen. Im Hintergrund ist das Weinen eines ihrer Kinder zu hören. Minutenlang dauert das Video, bis zum Schluss laufen verschiedene Menschen der Familie hinterher: "Renn’, die bösen Weißen kommen!"

Bei einem Prozess am Amtsgericht Hersbruck war die 25-Jährige nun aber nicht als Opfer, sondern als Angeklagte geladen. Sie soll nämlich ihre Vermieterin derart massiv angegriffen haben, dass diese zwei Tage im Krankenhaus verbringen musste. Dem Prozess wegen mutmaßlicher gefährlicher Körperverletzung waren schon mehrere zivilrechtliche Anklagen und Streitigkeiten vorausgegangen. Nun wurde die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.


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In der Verhandlung ging es um eine Auseinandersetzung zwischen Malu M. (Name geändert) und ihrer Vermieterin im August 2020, die zu dieser Zeit noch Nachbarn in einer Ortschaft im Nürnberger Land waren. Als die Vermieterin nach Hause kam, soll M. zunächst an der Haustüre ihr Gesicht gegen das der Geschädigten gepresst haben, ihr dann ins Gesicht geschlagen, in den Unterarm gebissen und ihr schließlich, nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, gegen Schulter und Kopf getreten haben.

Zudem habe die Angeklagte ihr gedroht, sie und ihre Familie umzubringen - so die Angaben der Geschädigten, die Prellungen, Quetschungen, Verletzungen an der Halswirbelsäule und eine Gehirnerschütterung davongetragen haben soll. Letzteres wurde jedoch später von einem Gerichtsmediziner widerlegt.

Malu M. ließ durch ihre Anwältin verlauten, dass sie die Taten wie beschrieben einräumt. Die Verteidigerin ergänzte, dass ihre Mandantin zu dieser Zeit unter großem psychischen Druck gestanden habe. Als alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern sei die finanzielle Situation nicht einfach gewesen, hinzu seien Anfeindungen seitens der Vermieter gekommen, die bis zum Mobbing gereicht hätten: Sie habe zum Beispiel das Haus nicht mehr über die normale Tür betreten dürfen, und das Warmwasser sei abgestellt worden. Mehrere Zivilverfahren soll es in dem Fall schon gegeben haben.

Auch in M.s persönliche Vorgeschichte lässt die Anwältin später blicken: Sie sei früher selbst Opfer von diversen Gewalttaten gewesen, von ihrem Ex-Partner sei sie beispielsweise misshandelt worden. All das würde die heftige Reaktion der Angeklagten gegenüber der Vermieterin zwar nicht rechtfertigen, würden sie aber "sehr sensibel" auf emotionalen Stress reagieren lassen. Um dies in den Griff zu bekommen, macht die Angeklagte aktuell eine Therapie.


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Nach der Tat sei M. von den Vermietern und Nachbarn bedroht worden, was auch in dem von ihr gedrehten Handyvideo dokumentiert ist. Ohne die Vorgeschichte zu kennen, sieht es so aus, als ob sie das einzige Opfer in der Geschichte wäre. Doch dass dieser Auseinandersetzung andere Vorfälle vorausgehen, zeigt auch eine Anklage aus dem Jahr 2020. Damals war die junge Frau wegen Beleidigung bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Auch die Angeklagte selbst versuchte, ihre Sicht der Dinge zu schildern: Ihr sei Strom und Wasser abgestellt worden, auch eine Räumungsklage laufe und wenn sie nicht bei ihrer Mutter hätte unterkommen können, wäre sie in die Obdachlosigkeit gerutscht. Mittlerweile wohne sie bei einer Freundin.

Die alleinerziehende Mutter bekommt nun einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und wurde dazu verpflichtet, ihre Therapie fortzusetzen. Durch ihre Arbeit und die beiden Kinder ist die Sozialprognose von Malu M. nach Ansicht des Gerichts positiv. Die Gefahr, dass sie weitere Straftaten begeht, sei gering. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.