Neues Weißenburger Baugebiet: "Es wird niemand enteignet"

19.2.2020, 15:40 Uhr
Neues Weißenburger Baugebiet:

© Foto: Robert Renner

Vor der Stadtratssitzung am Donnerstag soll am Gotischen Rathaus demonstriert werden. Und natürlich läuft das Thema in den sozialen Netzwerken im Internet. Ein Kommentator schreibt von "Gutsherrenart". Eine Nutzerin spricht von einer "Frechheit . . . still und heimlich . . . unglaublich".

Es geht um das geplante Baugebiet "Wohnen zur Rezat" am westlichen Weißenburger Stadtrand im Anschluss an die Ludwig-Thumshirn-Straße. Und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel stellt auf Anfrage unserer Zeitung klar: "Es ist noch gar nichts beschlossen." Doch genau das werde kolportiert. Das Verfahren stehe aber erst am Anfang, und enteignet werde niemand.

Fakt ist, dass das Baugebiet zwischen Gunzenhausener und Emetzheimer Straße entwickelt wird. Der Stadtrat hat im Dezember die Bebauungsplanaufstellung beschlossen. Das Stadtbauamt sollte zunächst ein Bebauungskonzept erarbeiten, was auch getan wurde. Mit diesem hat sich der Bauausschuss in einem Senatsbeschluss nun in großer Mehrheit einverstanden erklärt.

Drei Tage bevor der Bauausschuss tagte, hatte die Stadt die Anlieger zu einer Informationsveranstaltung zusammengeholt, um ihnen das Konzept vorzustellen. "Wir wollten bewusst nicht, dass die Anwohner es aus der Zeitung erfahren", sagt der OB. Ein solcher Termin sei nicht vorgeschrieben, aber im Sinne der Transparenz habe man dies bewusst getan.

Die nächsten Schritte sind nun Fachplanungen zur Grünordnung inklusive Arten- und Immissionsschutz. Im Lauf des Sommers erfolgt die sogenannte frühzeitige Beteiliguung. Vorgesehen sind von der Stadt zwei Beteiligungsrunden, sprich die Planungsunterlagen werden zweimal öffentlich zur Einsicht und Stellungnahme ausgelegt.

Im sogenannten beschleunigten Verfahren, in dem das Vorhaben abgewickelt wird, wäre nach deutschem Recht sogar nur eine öffentliche Auslegung erforderlich, erklärt Sebastian Linsenmeier vom Stadtbauamt. Die Stadt habe sich aber auch hier im Sinne der Transparenz für zwei Runden entschieden. "Jetzt kann jeder seine Meinung einbringen", macht Schröppel deutlich. Dass sich dabei "Einwendungen ergeben, ist ganz normal", weiß der OB. Genau das sei aber auch "Sinn und Zweck" des Verfahrens.

Wenn alle Einwände vorliegen, ist es Aufgabe des Stadtrats, "die Aspekte zu gewichten, zu bewerten und abzuwägen". Das Stadtoberhaupt: "Am Ende kommt vielleicht ein ganz anderes Konzept heraus, als es derzeit vorliegt." Es könne beispielsweise sein, dass manche Grundstücke dann gar nicht mehr im Bebauungsplan enthalten seien.

Erst wenn ein solcher rechtskräftig vorliegt, kann das Umlegungsverfahren gestartet werden. Bei diesem handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Flächentauschverfahren. Dabei werden alle Grundstücke im Umlegungsgebiet nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt, an der jeder Grundstückseigentümer einen bestimmten Anteil hat.

Anschließend werden aus dieser Masse Flächen herausgenommen, die zu Verkehrs-, öffentlichen Grün- oder Ausgleichsflächen werden. Der Rest bildet die Verteilungsmasse, aus der den Eigentümern entsprechend ihrem Anteil Grundstücke zugeteilt werden.

Ist eine Fläche, die in die Umlegungsmasse eingebracht wird, zu klein, um im Gegenzug ein vergleichbares Baugrundstück dafür zu erhalten, kann der Eigentümer auch einen finanziellen Ausgleich bekommen, erläutert der städtische Rechtsdirektor Heiko Stefke.

Für das Umlegungsverfahren wird OB Schröppel zufolge das Vermessungsamt zuständig sein. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Baulandumlegung um keine Enteignung handelt. Dies wurde höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht (BVG) 2001 festgestellt.

In einer Pressemitteilung erklärt das BVG dazu: "Das Instrument der Baulandumlegung ist in erster Linie auf den Ausgleich der privaten Interessen der Eigentümer gerichtet. Diesen soll die bauliche Nutzung ihrer Grundstücke auch in den Fällen ermöglicht werden, in denen sie sich nicht selbst auf die hierzu notwendige Neuordnung ihrer Eigentumsrechte einigen."

Derzeit kann aufgrund all der Verfahrensschritte noch nicht feststehen, welche Grundstücke letztlich ins Umlegungsgebiet fallen. Es müssen nicht einmal alle im Bebauungsplan enthaltenen sein, sagt Stefke. Sicher sei allerdings, dass all jene Grundstücke, die dazu gehören und zu Bauland werden, im Wert deutlich steigen werden.

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