Keine Entschädigung für Massenentlassung bei Air Berlin

31.5.2020, 13:06 Uhr
Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurück bezahlt hat.

© Gregor Fischer, dpa Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurück bezahlt hat.

Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt - bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8600 Mitarbeiter, darunter rund 3500 Flugbegleiter und 1200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein.


Ein Jahr nach der Insolvenz: Die Folgen der Air-Berlin-Pleite


Piloten und Kabinenbeschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.

Forderungen höher als das, was noch zu holen ist

Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.

In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurück bezahlt hat.

3 Kommentare