Wöhrl-Insolvenz: Rettungspaket wird neu geschnürt

16.3.2017, 16:27 Uhr
Wöhrl-Insolvenz: Rettungspaket wird neu geschnürt

© Fotos: dpa/Ludwig Beck, Montage: nordbayern.de

Der eigens für die Sanierung eingesetzte Wöhrl-Vorstand Christian Gerloff wähnte sich schon fast am Ziel: Der Gründer-Enkel und Textilunternehmer Christian Greiner war bereit, die Rudolf Wöhrl AG zu 100 Prozent zu übernehmen, die Gläubiger nahmen im Grundsatz hin, auf 80 bis 90 Prozent ihrer Forderungen zu verzichten, jetzt hätte nur noch der Insolvenzplan fertiggestellt und abgesegnet werden müssen – doch da ließ der Bundesfinanzhof (BFH) in München eine Bombe platzen, deren Detonationswellen geeignet waren, den kompletten Rettungsplan über den Haufen zu werfen.

Der BFH hat Anfang Februar eine jahrelang geduldete Regelung des Finanzministeriums gekippt, nach der Sanierungsgewinne von der Ertragssteuer befreit sind. Solche bilanziellen Gewinne entstehen zumindest auf dem Papier, wenn Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten, um die Sanierung eines Unternehmens möglich zu machen, ein echter Geldzufluss ist damit nicht verbunden.

Diesen pauschalen Steuerverzicht im Rahmen eines Erlasses hält der BFH aus grundsätzlichen Erwägungen für nicht gesetzeskonform – mit Folgen für den Überlebensplan der Nürnberger Wöhrl AG.

Bislang wollte Greiner 100 Prozent

Die BFH-Entscheidung wirkt sich direkt auf die geschlossenen Vereinbarungen mit dem Wöhrl-Investor aus. Oder im Klartext: Mit der Steuerpflicht wären plötzlich hohe Belastungen aus Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen auf den Wöhrl-Käufer zugekommen.

Fieberhaft haben alle Verantwortlichen in den vergangenen Wochen und Tagen an einer Lösung gearbeitet – und in der Nacht zu Donnerstag dann tatsächlich eine neue Vereinbarung unterzeichnet, mit der sich die realistische Chance eröffnet, dass es das Happy End bei Wöhrl doch noch geben kann.

Was hat sich geändert? Bisher wollte der Investor Christian Greiner 100 Prozent der Anteile der Rudolf Wöhrl AG erwerben, für die am 1. Dezember ein Insolvenzverfahren in Eigenregie eröffnet worden war. Mit der zweiten jetzt gefundenen Lösung würde Investor Greiner nicht das Unternehmen als solches kaufen, sondern quasi den Geschäftsbetrieb mit allem was dazu gehört – mit entsprechenden Folgen für die Vertrags- und Rechtsverhältnisse.  Für Kunden und Mitarbeiter werde sich allerdings nichts ändern, hieß es Die alte Rudolf Wöhrl AG bliebe als Hülle bestehen, über sie würden noch die Gläubiger befriedigt werden, um dann irgendwann einmal abgewickelt zu werden.

Die ganze Transaktion soll rechtlich bis 1. Mai abgeschlossen sein, wie es heißt. Der Vereinbarung müssen unter anderem noch die Gläubiger zustimmen, im Fall der Anleihegläubiger ist dafür der 3. April festgesetzt. 

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