Coronavirus: Erneutes Besuchsverbot am Klinikum Bayreuth

18.5.2020, 18:17 Uhr
Neben der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes sollen negative Erfahrungen der vergangenen Tage das Klinikum zur erneuten Einschränkung des Besucherrechts bewegt haben.

© Daniel Karmann/ dpa Neben der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes sollen negative Erfahrungen der vergangenen Tage das Klinikum zur erneuten Einschränkung des Besucherrechts bewegt haben.

Das Krankenhaus hatte in den vergangenen Wochen alle Hände voll zu tun. Nicht nur mit Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen deutliche Anzeichen einer Infektion zu verzeichnen waren. Auch zahlreiche Fälle ohne Corona-Bezug wurden aufgrund der medizinischen Notwendigkeit behandelt. "Wir waren in den vergangenen Wochen als Haus der maximalen Versorgungsstufe stark gefordert, um die medizinische Versorgung in der Region aufrecht zu erhalten", gibt der Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, Dr. Thomas Jendges, in einer Pressemitteilung bekannt.

Weiter heißt es darin: "Wir wissen, dass sich in diesen Tagen viele Menschen eine Rückkehr zur Normalität wünschen", so der Geschäftsführer. "Aber wir müssen die Priorität auf die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen." Bis nach den Pfingstferien wird es deshalb keine Ausweitung der geplanten Behandlungen, Eingriffe und Operationen geben.


Bayreuther Klinikum wird erweitert


Zudem nimmt die Klinik ab dem 19. Mai auch die Besuchsregelungen für Kontaktpersonen von Patienten wieder zurück und verschärft somit erneut die Besucherregelung. Das bedeutet, dass auch bereits registrierten Kontaktpersonen kein Zugang mehr gewährt wird. Dieser Schritt geht unter anderem auf die Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes zurück. Das sei jedoch nicht der einzige Beweggrund. "Leider haben wir nach der Lockerung der Besucherregelung auch schlechte Erfahrungen machen und eine ganze Reihe von unschönen Diskussionen führen müssen", beschreibt der Klinikum-Geschäftsführer Jendges.

Vom Besuchsverbot ausgenommen sind jedoch Angehörige von schwerstkranken und sterbenden Patienten sowie Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreter von Kindern und auch Väter dürfen während der Geburt im Kreißsaal dabei sein.

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