Gilt die Regelung schon ab 1. August?

Das dürfte bei allgemeiner Testpflicht auf Reiserückkehrer zukommen

28.7.2021, 16:14 Uhr
Je nach Urlaubsland gelten in Deutschland für Reiserückkehrer unterschiedliche Regelungen. Eine Testpflicht für alle Reisenden könnte bald dazukommen. 

© imago images/Jan Huebner, NNZ Je nach Urlaubsland gelten in Deutschland für Reiserückkehrer unterschiedliche Regelungen. Eine Testpflicht für alle Reisenden könnte bald dazukommen. 

Für Flugreisende nach Deutschland gilt sie schon lange, doch nun müssen sich wohl auch alle anderen Reisenden auf eine Corona-Testpflicht bei der Rückkehr aus dem Urlaub einstellen: Die hatte der bayerische Ministerpräsident Söder am Dienstagabend in der ARD bereits ab August angekündigt, also deutlich früher als ursprünglich geplant.

Der Bund habe zugesichert, er werde bis zum 1. August alles probieren, um eine einheitliche Testpflicht einzuführen, "nicht nur für Flugreisen, sondern auch beispielsweise für alles, was an normalem Autoweg oder Bahnweg kommt", so der Ministerpräsident.

Was das im Einzelnen für Reisende bedeuten würde, bleibt von der genauen Regelung des Bundes abhängig - und die lässt derzeit noch auf sich warten. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, nannte am Mittwoch noch keinen Termin und verwies auf laufende interne Abstimmungen.

Regelungen für Reiserückkehrer stünden auch auf der Themenliste der Corona-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am 10. August. Was schon vorher geklärt werden könne, werde selbstverständlich geklärt. Es gelte: „Je schneller, desto besser.“

Was sich bislang schon sagen lässt - und was noch offen ist:

Für wen soll die Testpflicht gelten?

Der Ministerpräsident sagte dazu, die Regel sei "relativ einfach": Jeder, der wieder einreist, brauche einen Test. Bislang galt diese Regelung nur für Flugreisende, die nach Deutschland zurückkehren. Reisende, die beispielsweise mit dem Auto oder Bahn unterwegs sind, mussten sich bislang dann testen lassen, wenn sie aus einem Risikogebiet, einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet eingereist sind. Das würde sich durch die neue Regelung ändern.

Gibt es Ausnahmen für Geimpfte und Genese?

Dazu äußerte sich der Ministerpräsident nicht. Bundesinnenminister Horst Seehofer, der ebenfalls für eine allgemeine Testpflicht plädiert, sagte dazu am Mittwoch der Bild-Zeitung: "Wer nachweislich geimpft oder genesen ist, braucht natürlich keinen Test." Bei der bislang bestehenden Testpflicht nach der Rückkehr aus einfachen Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten gelten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. Anders ist die Lage bei Virusvariantengebieten. Hier besteht sowohl Test- als auch Quarantänepflicht. Allerdings müssen seit der Novelle vom 28. Juli Geimpfte und Genesene (nach 6 Monaten ist eine Impfung nötig) bei Vorlage eines negativen Tests bei Einreise aus Variantengebieten nicht mehr zwingend in Quarantäne.
Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Seite mit Infos zu Auslandsreisen:

  • "Ausnahme ab dem 28. Juli : Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beenden, wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat."
  • "Weitere Ausnahme ab dem 28. Juli: Das betroffene Virusvariantengebiet wird noch während der Quarantänezeit in Deutschland herabgestuft (d.h. es wird als ein Hochinzidenzgebiet oder als ein einfaches Risikogebiet eingestuft). Dann gelten für die Beendigung der Quarantäne die Regelungen für Hochinzidenzgebiete bzw. einfache Risikogebiete."

Wer soll die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren?

Söder nannte hier in seiner Ankündigung explizit sowohl die Polizei, im Sonderfall Bayerns die Grenzpolizei im Zusammenspiel mit der Bundespolizei, und die Gesundheitsämter. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass dies die "zwei Hauptschienen" seien, auf denen Kontrollen durchgeführt werden könnten.

Soll jeder Reisende kontrolliert werden - ähnlich wie am Flughafen?

Nein. Der Ministerpräsident sprach explizit von stichprobenartigen Kontrollen. Allein die Möglichkeit, in eine solche Kontrolle zu geraten, erhöhe ja den Druck, sich an die Regelung zu halten.

Wie sollen die Kontrollen ablaufen? Ist mit langen Staus an den Grenzübergängen zu rechnen?

Nein. Die Einhaltung der Testpflicht solle nicht direkt an den Grenzübergängen kontrolliert werden, so Söder, sondern durch Schleierfahndungen in deren Umfeld. Der Sprecher des Innenministeriums sagte, dass die bayerische Grenzpolizei genug Kräfte habe, um die Einhaltung der Testpflicht im Rahmen sowieso stattfindender Schleierfahndungen mit zu kontrollieren, betonte aber gleichfalls die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.

Wie sollen Bahnreisende kontrolliert werden?

Während Fluggäste einfach beim Check-In kontrolliert werden können, fehlt im Bahnverkehr dieses Nadelöhr. Ob die Bahn und andere Beförderer trotzdem in die Pflicht genommen werden sollen, ihre Gäste zu kontrollieren und gegebenenfalls die Beförderung zu verweigern, ist derzeit noch unklar. Auf Anfrage verweist eine Bahnsprecherin lediglich auf die engen Absprachen mit den Behörden von Bund und Ländern und betont, man werde die Vorgaben "so schnell es geht umsetzen". Der bayerische Innenministeriumssprecher sieht auch hier am ehesten die Bundespolizei im Einsatz, da diese sowieso im grenzüberschreitenden Zugverkehr Kontrollen durchführe. Dass Bahn-Mitarbeiter, die beispielsweise auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinweisen, auch für die Kontrolle der Tests zuständig sein sollen, könne er sich nicht vorstellen.

Welche Rolle sollen die Gesundheitsämter spielen?

Der Ministerpräsident nannte in seiner Ankündigung auch die Gesundheitsämter, die ebenfalls angehalten sein sollen, die Einhaltung der Testpflicht stichprobenartig zu kontrollieren. Man müsse abwarten, wie das in die Praxis umgesetzt werde, sagt dazu Andrea Brouer, Leiterin des Bereichs Hygiene im Nürnberger Gesundheitsamt - das heißt für ihre Behörde, bis es einen Beschluss der Regierung Mittelfranken gibt. Ob die Gesundheitsämter derzeit überhaupt Kapazitäten für diese zusätzliche Aufgabe hätten? "Es ist nicht so, dass wir Däumchen drehen", sagt Brouer.

Was ist bei den Tests zu beachten?

Welche Tests akzeptiert werden, wie alt diese sein dürfen, in welcher Sprache sie vorliegen müssen, ob digital oder in Papierform - all das ist noch ungeklärt. Es ist denkbar, dass sich diese Rahmenbedingungen an den bereits geltenden Regeln im Flugverkehr orientieren. Auch unklar ist die Kostenfrage. Denn in einigen Urlaubsländern sind nicht nur PCR-Tests kostenpflichtig, sondern auch Schnelltests. Ob Reisende künftig auf diesen Kosten sitzen bleiben - oder ob Tourismusregionen sich etwas einfallen lassen (beispielsweise nach dem Vorbild Südtirols, das kostenlose Tests für Urlauber etabliert hat), das alles bleibt abzuwarten.

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