Änderungen ab Montag

Corona-Lockerungen in Bayern: Wir beantworten die häufigsten Fragen

8.5.2021, 05:50 Uhr
Bayerns Fitnessstudios müssen weiterhin dicht bleiben.

© Sebastian Gollnow, dpa Bayerns Fitnessstudios müssen weiterhin dicht bleiben.

Die Lockerungen, die für den Freistaat beschlossen wurden, orientieren sich an der Bundes-Notbremse. Inzidenzabhängig sind somit beispielsweise die Öffnung der Außengastronomie oder Erleichterungen für körpernahe Dienstleistungen möglich. Bislang waren die Maßnahmen in Bayern zum Teil strenger als in der Bundes-Notbremse, in Teilen bleiben sie das auch - Spaziergänge und Joggen nach 22 Uhr, wie in den bundesweiten Regelungen festgelegt, wird in Bayern nicht erlaubt sein.


+++ Kommentar zu den Corona-Lockerungen: Öffnen ja - aber bitte mit Vorsicht!


In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Rückfragen erreicht, die Unklarheiten zu den neuen Regelungen betreffen. Hier beantworten wir die dabei am häufigsten gestellten Fragen.

Kitas und Notbetreuung

Wie geht es mit den Kindertagesstätten weiter? Welche Inzidenzen gelten für die Notbetreuung?

An der aktuellen Regelung wird sich nichts ändern: Ganz grundsätzlich ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen erlaubt, dies bleibt aber abhänging von der jeweiligen Inzidenz im betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 gibt es keine Einschränkungen und bei einem Wert zwischen 50 und 100 können Einrichtungen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Sobald die Inzidenz die 100 übersteigt, müssen die Einrichtungen aber geschlossen bleiben. Es greifen die bislang geltenden Regelungen der Notbetreuung.

Die Veränderung des Inzidenz-Schwellenwerts auf 165, wie sie bei Grundschulen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt ist, gilt explizit nur für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, wie eine Sprecherin des Ministeriums erklärt.

Fitnessstudios bleiben zu, Tattoostudios dürfen öffnen

Warum müssen Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben?

Seit Monaten stehen die Geräte und Laufbänder in den Fitnessstudios des Freistaats still. In anderen Bundesländern sind Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 100 möglich, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte bei einer Pressekonferenz am Dienstag aber klar: "Bei Fitnessstudios gibt es noch keine Bewegung". Und das im wahrsten Sinne des Wortes, sie müssen geschlossen bleiben.

Als Grund dafür nennt eine Ministeriumssprecherin den Verbreitungsweg: Das Coronavirus werde vornehmlich durch die Atemluft übertragen. "Sportausübende befinden sich typischerweise in Bewegung, weshalb mit erhöhtem Aerosolausstoß aufgrund körperlicher Belastung zu rechnen und das Tragen von Masken regelmäßig nicht durchgängig möglich ist", heißt es vom Gesundheitsministerium auf Rückfrage. Fitnessstudios müssten dabei auch strikt darauf achten, dass Teilnehmergrenzen eingehalten werden.

Erlaubt hingegen sind Fitnessstudios im Freien. Unter freiem Himmel bestehe ein geringeres Infektionsrisiko, bei entsprechenden Inzidenzen sei deshalb unter diesen Umständen die "Zulassung des Individualsports vertretbar", so das Ministerium.

Dürfen Solarien öffnen?

Kurz und knapp: Nein. Sie gehören laut Gesundheitsministerium nicht zu den Einrichtungen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, und müssen ebenso wie Fitnessstudios geschlossen bleiben.

Sind Termine in Tattoostudios wieder möglich?

Auf Rückfrage teilt eine Ministeriumssprecherin mit, dass Tattoostudios als Anbieter körpernaher Dienstleistungen zählen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz also unter 100 liegen und entsprechende Hygienekonzepte vorliegen, dürfen Tattoostudios - so wie auch Friseursalons und die Fußpflege - öffnen. Wichtig hierbei: Sollte die Inzidenz über 100 liegen, müssen Künden einen negativen Corona-Test vorweisen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Auch das Tragen von Masken und genügend Abstand sind nötig.


+++ Wann könnte es in meinem Landkreis Lockerungen geben? Dieser Inzidenz-Rechner zeigt es


Testpflicht in der Gastronomie?

Muss ich einen negativen Test vorweisen, wenn ich in den Außenbereich einer Gaststätte möchte?

Grundsätzlich gilt: Die Außengastronomie darf nur dann öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Gäste müssen negative Tests vorweisen und Termine vereinbart haben. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA, betont in einer Pressemitteilung aber: "Es ist mitnichten so, dass alle Gäste getestet sein müssen". Negativtests müssten demnach nur dann vorliegen, wenn Personen aus mehr als einem Hausstand an einem Tisch sitzen, die weder geimpft noch genesen seien.

Regelungen beim Urlaub

Muss ich in Quarantäne, wenn ich im Ausland im Urlaub war?

Die Pfingstferien rücken näher - und mit ihnen die Hoffnung vieler, in den Urlaub fahren oder fliegen zu können. Die Rechtslage ist dabei komplex - und verändert sich laufend. Maßgeblich ist die Einstufung des Robert-Koch-Instituts, die zum Zeitpunkt der (Wieder-)Einreise nach Bayern gilt.

Der aktuelle Stand lautet wie folgt: Gilt das bereiste Gebiet als Risikogebiet, müssen sich Personen, die wieder nach Bayern einreisen wollen, über die Digitale Einreiseanmeldung registrieren und einen negativen Corona-Test nachweisen. Für Bayern gilt außerdem, dass sich Personen, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben müssen. Eine Verkürzung dieser Quarantäne ist möglich, wenn ein frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommener Test ein negatives Ergebnis aufweist. Weitere Details rund um die Einreise aus dem Ausland finden Sie hier.

Genesene und Geimpfte

Wie weisen Genesene nach, dass sie eine Corona-Infektion hinter sich haben?

Genesene und doppelt Geimpfte sollen nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten, beispielsweise durch Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen oder der entfallenen Testpflicht. Wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist, der gilt als genesen. Alternativ könne auch die Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorgelegt werden, mit der die Isolation bei einer Corona-Infektion angeordnet wurde, stellt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums klar.

Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, muss die Person zusätzlich mit einer Impfdosis geimpft sein. Wer lediglich die Antikörper nachweisen kann, gilt hingegen nicht als genesen: Durch den Test ließe sich keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder dem Immunstatus treffen, so die Sprecherin. Eine ausreichende Immunität ist dadurch nicht nachzuweisen.

Das ist die Lage bei Schwimmbädern, Saunen und Thermen

Dürfen Thermalbäder, Schwimmbäder und Saunaanlagen öffnen?

Auch hier kommt vom Ministerium ein klares "Nein". Gemäß Paragraph 11 Absatz 5 der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleibt "der Betrieb von Badeanstalten, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen und Solarien untersagt". Als Grund nennt das Gesundheitsministerium hierfür auch den durch sportliche Betätigung zu erwartenden erhöhten Ausstoß von Aerosolen.

Gelten für Freibäder andere Regelungen?

Auch dem Start in die Freibadsaison wird eine Absage erteilt. Freibäder zählen ebenso zu den Badeanstalten und müssen geschlossen bleiben.

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